Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
GaststättenangelegenheitenBeschreibung
Um eine Gaststätte mit Alkoholausschank zu betreiben wird eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz benötigt. Das bedeutet, sie ist nur dann erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.
Die Erlaubnis wird auch dann benötigt, wenn die Gaststätte von einer anderen Person übernommen worden ist, da eine solche Erlaubnis nicht nur auf das Objekt, sondern auch auf die Person bezogen ist.
Die Eröffnung Ihres Gaststättenbetriebes darf erst dann erfolgen, wenn Sie im Besitz der Erlaubnis sind!
Weitere Genehmigungen:
Bei einem neuen Betrieb (auch wenn es sich um eine erlaubnisfreie Gaststätte handelt) können noch weitere Genehmigungen (z.B. eine Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.
Diese sind vorher einzuholen, da die Gaststättenerlaubnis erst nach Vorlage im Prüfung erteilt werden kann.
Grundsätzlich können sich Anforderungen bei jedem Objekt unterscheiden.
Wenn Sie genauere Informationen zu den Anforderungen an Ihre Beantragung haben erkundigen Sie sich gerne in der Abteilung Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst.
Rechtsgrundlagen
§§ 2, 12 GastG NRW
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Gewerbe und Städtischer Ordnungsdienst
-
- Wirteltorplatz 7
- 52349 Düren
-
- E-Mail:
gewerbeabteilung@dueren.de
- E-Mail:
-