Geburt

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Geburt

Beschreibung

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!


Ist Ihr Kind im Stadtgebiet Düren zur Welt gekommen, müssen Sie Ihr Kind beim Standesamt Düren anmelden. Sie erhalten in den Dürener Krankenhäusern nach Geburt Ihres Kindes eine Geburtsanzeige sowie eine Erklärung zum Namen. Diese Geburtsanzeige sowie die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Namen werden zwingend zur Beurkundung der Geburt benötigt.
Weiterhin benötigen wir die Personalausweise oder Reisepässe der Eltern. Bei ausländischen Eltern, die keine EU-Staatsbürgerschaft haben, benötigen wir zudem den aktuellen Aufenthaltstitel.


Die zusätzlich dazu benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter:

 

Mutter verheiratet

  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Eheurkunde der Eltern
 

Mutter geschieden oder verwitwet

  • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
  • Eheurkunde über die Ehe der Mutter sowie Nachweis der  Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten). 
    Alternativ: einen aktuellen Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist.
  • Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung 
 

Mutter ledig

 

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente.

Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an

Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren

senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe.

Zur Terminvereinbarung

 

Bitte beachten Sie: 

Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen. Die Bearbeitung erfolgt im Backoffice. Sie können die Urkunden nicht sofort mitnehmen.

Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.

Bitte sehen sie von Nachfragen ab.

Geburtsurkunden

Im Anschluss an die Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld), sowie je nach Wunsch eine oder mehrere gebührenpflichtige Geburtsurkunden.
Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Zusammen mit der Geburtsanzeige wird man Ihnen ein Merkblatt aushändigen, sowie die Erklärung zum Namen des Kindes.
 

Vornamenstatistik

Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.


Weitere Informationen

Termine zur persönlichen Anmeldung von Neugeborenen können telefonisch oder per Mail vereinbart werden. 


Kosten

Jede erstmals ausgestellte Urkunde: 10,00 Euro.
Jede weitere Urkunde für den selben Zweck: 5,00 Euro.