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Geburt

Beschreibung

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!


Wir wissen bereits, dass Ihr Kind geboren wurde. Das Krankenhaus hat uns bereits informiert.

Jetzt können Sie erst einmal die ersten Tage in Ruhe mit Ihrem Kind genießen.

Für die Beurkundung der Geburt benötigen Sie einen Termin.

Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Termin zwei bis vier Wochen.

Bei Einreichung der Unterlagen per Post beträgt die Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen.

Bitte schicken Sie kein Bargeld an das Standesamt Düren.

 

  • Die Geburtsanzeige

(des Krankenhauses im Original)

  • Die Namenserklärung

(vollständig ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)

  • Personalausweise bzw. Reisepässe, wenn Sie Deutsche/r oder EU-Staatler/in sind.
  • Reisepässe und Aufenthaltstitel, wenn Sie nicht Deutscher/r oder EU-Staatler/in sind.
  • Nachfolgende Urkunden, je nach dem Familienstand der Kindesmutter:

Mutter ist verheiratet: 

    • Geburtsurkunden beider Elternteile
    • Eheurkunde der Eltern

oder ein beglaubigter Ausdruck

Mutter ist geschieden oder verwitwet:

    • Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
    • Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung
    • ggfs. Sorgeerklärung
    • Zusätzlich Eheurkunde der vorherigen Ehe der Mutter
    • Rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten. 
      Alternativ: ein aktueller Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht.(Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist.)
    • Nachweis über Namensänderungen, die sich nicht aus den vorgelegten Urkunden ergeben.

Mutter ist ledig:

Sie sind in Düren geboren und/oder haben hier geheiratet?
Dann müssen Sie keine Geburts-oder Eheurkunde mitbringen. Wir führen beide Register und können diese tagesaktuell einsehen.

Sie sind im Ausland geboren oder haben dort geheiratet?

Fremdsprachige Urkunden müssen mit deutscher Übersetzung vorgelegt werden oder mehrsprachig ausgestellt worden sein. Ggfs. sind die Urkunden mit Überbeglaubigungen (Apostille oder Legalisation) versehen zu lassen.
Alle ausländischen Urkunden und Bescheinigungen müssen im Original vorliegen.

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente.

 

Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an

Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren

senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe.

Zur Terminvereinbarung

Vornamenstatistik

Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.

Bitte beachten Sie: 
  • Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen.
  • Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum im Backoffice.
  • Sie können die Urkunden in der Regel nicht sofort mitnehmen.
  • Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.

Sie erhalten nach der Beurkundung drei gebührenfreie Geburtsurkunden, je eine

  • für die Krankenversicherung,
  • zur Beantragung des Elterngeldes
  • zur Beantragung des Kindergeldes

 Wünschen Sie für private Zwecke oder für Ihre eigenen Unterlagen weitere Urkunden, sind diese gebührenpflichtig.

Bitte übersenden Sie kein Bargeld, sondern nutzen Sie ausschließlich das Bürgerportal zur Beantragung von gebührenpflichtigen Urkunden!

Das Standesamt veranlasst anschließend die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes.

Termine zur persönlichen Anmeldung von Neugeborenen können online vereinbart werden. 

Ihr Kind ist im Stadtgebiet Düren geboren?

  • Das Standesamt Düren kann die Geburt beurkunden.

Ihr Kind ist in einer anderen Gemeinde/Stadt geboren?

  • Dann muss das dortige Standesamt die Geburt beurkunden.

Bei Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld)

Nach der Anmeldung können Sie jederzeit weitere Geburtsurkunden online bestellen. Eine Bestellung von Urkunden vor der Anmeldung des Neugeborenen ist nicht möglich.

Kosten weiterer Geburtsurkunden:

Je erstmals ausgestellte Urkunde (DIN A4, Stammbuchformat DIN A5, Registerausdruck, mehrsprachig): 10,00 Euro.

Je weitere Urkunde derselben Art/desselben Formats: 5,00 Euro.

Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Urkunden derselben Art/desselben Formats beantragen, kosten diese erneut 10,00 Euro.

 

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