Geburt
Beschreibung
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes!
Wir wissen bereits, dass Ihr Kind geboren wurde. Das Krankenhaus hat uns bereits informiert.
Jetzt können Sie erst einmal die ersten Tage in Ruhe mit Ihrem Kind genießen.
Für die Beurkundung der Geburt benötigen Sie einen Termin.
Aktuell beträgt die Wartezeit auf einen Termin zwei bis vier Wochen.
Bei Einreichung der Unterlagen per Post beträgt die Bearbeitungszeit zwei bis vier Wochen.
Wie können Sie Ihr Kind anmelden bzw. die Geburt beurkunden lassen?
Ihr Kind ist im Stadtgebiet Düren geboren?
-
Das Standesamt Düren kann die Geburt beurkunden.
Ihr Kind ist in einer anderen Gemeinde/Stadt geboren?
- Dann muss das dortige Standesamt die Geburt beurkunden.
- Die Geburtsanzeige
- Die Namenserklärung (vollständig ausgefüllt und von allen Sorgeberechtigten unterschrieben)
- Personalausweise bzw. Reisepässe (bei ausländischen Eltern: zusätzlich den Aufenthaltstitel)
Die zusätzlich dazu benötigten Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Kindesmutter:
- Geburtsurkunden beider Elternteile
- Eheurkunde der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Eheurkunde über die Ehe der Mutter sowie Nachweis der Auflösung dieser Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten).
Alternativ: einen aktuellen Eheregisterauszug, aus dem Auflösung der Ehe hervorgeht. Diesen erhalten Sie bei dem Standesamt, beim dem die Ehe beurkundet ist. - Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung
- Geburtsurkunden der Eltern des Kindes
- Sofern erfolgt: Vaterschaftsanerkennung und ggfs. Sorgeerklärung
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Bitte legen Sie bei einer persönlichen Vorsprache grundsätzlich Original-Urkunden (keine Kopien) vor. Fremdsprachige Urkunden sind mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Bei einer postalischen Anmeldung genügt eine Kopie der Ausweisdokumente.
Sie können die benötigten Unterlagen zur Beurkundung entweder postalisch an
Standesamt Düren
Markt 2
52349 Düren
senden oder Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Abgabe.
- Bei der persönlichen Vorsprache prüfen wir, ob alle Unterlagen, die zur Beurkundung notwendig sind, vorliegen.
- Die Bearbeitung erfolgt nach Eingangsdatum im Backoffice.
- Sie können die Urkunden in der Regel nicht sofort mitnehmen.
- Zur Beurkundung müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Urkunden werden Ihnen dann zugesandt.
Termine zur persönlichen Anmeldung von Neugeborenen können online vereinbart werden.
Vornamenstatistik
Falls Sie noch Inspiration bei der Auswahl des richtigen Namens suchen: Bei "Downloads" finden Sie die Namenstatistiken der letzten Jahrzehnte.
Bei Beurkundung der Geburt erhalten Sie drei gebührenfreie Geburtsurkunden (für die Krankenversicherung, zur Beantragung von Kindergeld und Elterngeld)
Nach der Anmeldung können Sie jederzeit weitere Geburtsurkunden online bestellen. Eine Bestellung von Urkunden vor der Anmeldung des Neugeborenen ist nicht möglich.
Kosten weiterer Geburtsurkunden:
Je erstmals ausgestellte Urkunde (DIN A4, Stammbuchformat DIN A5, Registerausdruck, mehrsprachig): 10,00 Euro.
Je weitere Urkunde derselben Art/desselben Formats: 5,00 Euro.
Sofern Sie zu einem späteren Zeitpunkt weitere Urkunden derselben Art/desselben Formats beantragen, kosten diese erneut 10,00 Euro.
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Standesamtswesen
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- Markt 2
- 52349 Düren
-
- E-Mail:
standesamt@dueren.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Herr Valder
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2296
-
Frau Bosch-Schmitz
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2294
-
Frau Hilger
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2295
-
Frau Thomisch
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2297
-
Frau Schain
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2291