Hilfe für Blinde, hochgradig Sehbehinderte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hilfe für Blinde, hochgradig Sehbehinderte

Beschreibung

Blindengeld

Blinde:

Blinde erhalten zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen Blindengeld.

Als blind gelten Personen, deren besseres Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als zwei Prozent oder eine gleichwertige Einschränkung aufweist. Beim erstmaligen Antrag ist eine augenärztliche Bescheinigung erforderlich, es sei denn, im Schwerbehindertenausweis ist bereits das Merkzeichen „BL“ eingetragen.

Hochgradig Sehbehinderte:

Hochgradig Sehbehinderte, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten zum Ausgleich Hilfen, soweit sie keine entsprechenden Leistungen nach anderen bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in NRW haben.

Das Blindengeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt.

Entsprechende Anträge können sowohl beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) als auch bei der Gemeinde- oder Kreisverwaltung eingereicht werden. Bei der Stadtverwaltung Düren können Sie bei der Zentralen Anlaufstelle des Sozialamtes vorsprechen, um einen entsprechenden Antrag zu stellen.

 

Blindenhilfe

Personen, die zusätzlich Blindenhilfe beziehen möchten, können diesen Antrag ebenfalls bei der Stadt Düren stellen. Blindenhilfe ist einkommens- und vermögensabhängig, die Grenzen richten sich nach dem SGB XII.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 


Fristen

Maßgebend für den Leistungsbeginn ist der Monat des Antragseingangs. Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird die betreffende Leistung rückwirkend gewährt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson