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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Große und erlaubnispflichtige HundeBeschreibung
Die im Landeshundegesetz - LHundG NRW verankerten Grundsätze sollen Gefahren abwehren und vorbeugen.
Haltung eines großen Hundes
Zu den Bestimmungen dieses Gesetzes zählt, dass die Haltung eines "großen" Hundes von der Halterin oder vom Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen ist.
Große Hunde sind ausgewachsen mindestens 40 cm (Widerristhöhe) oder haben ein Gewicht von mindestens 20 kg.
Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes
Als gefährliche Rassen gelten:
Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden.
Weiterhin umfasst das Gesetz außerdem Auflagen für die Haltung von Hunden bestimmter Rassen wie:
Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastín Español, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu.
Erforderliche Unterlagen
Vorzulegen bei einem "großen" Hund sind:
- Chipnummer
- Nachweis über Abschluss einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung
- Nachweis der Sachkunde (i.d.R. Bescheinigung durch eine/n allgemeine/n Tierarzt/ärztin nach erfolgtem Test)
Vorzulegen bei einem "erlaubnispflichtigen" Hund sind:
- Nachweise über die verhaltensgerechte und ausbruchsichere Unterbringung des Hundes
- ein polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis der Sachkunde (i.d.R. Bescheinigung durch eine/n amtlichen Tierarzt/ärztin nach erfolgtem Test)
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Ordnung und Verkehr
-
- Wirteltorplatz 7
- 52349 Düren
-
- E-Mail:
ag-verkehr@dueren.de
- E-Mail:
-
- Amt für Recht und Ordnung
-
- Wirteltorplatz 7
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-0 - E-Mail:
rechtundordnung@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktperson
-
Frau Schmitz-Wirth
Angelegenheiten des Landeshundegesetz- Telefon:
- 02421 25-2384
- E-Mail:
- i.schmitz-wirth@dueren.de