Jugendhilfe im Strafverfahren (ehem. Jugendgerichtshilfe)

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Jugendhilfe im Strafverfahren (ehem. Jugendgerichtshilfe)

Beschreibung

Wer eine Straftat begeht, muss damit rechnen, dass ein Verfahren eingeleitet wird. Die Jugendgerichtshilfe informiert über mögliche strafrechtliche Konsequenzen und über das Jugendstrafverfahren.
Bei jungen Menschen zwischen 14 und 21 Jahren gilt im Strafverfahren neben dem Strafgesetzbuch das Jugendgerichtsgesetz. Hier soll nicht die Straftat im Vordergrund stehen, sondern der junge Mensch. Ein Strafverfahren ist keine angenehme Sache und kann zu Ängsten und Unsicherheiten führen. In der Familie kommt es oft zu Spannungen.
Hier beginnt das Hilfsangebot der Jugendgerichtshilfe:
Die Jugendgerichtshilfe bietet als Teilbereich der Jugendhilfe den Betroffenen vor, während und nach einem Jugendstrafverfahren

       - persönliche Beratung
       - fachliche Hilfe

bei der Bewältigung von Problemen an.

Wenn ein(e) Jugendliche(r) oder junge(r) Erwachsene(r) die Einleitung eines Strafverfahrens erwartet, so kann er/sie sich auch aus eigener Initiative an die Jugendgerichtshilfe wenden.
Wird ein junger Mensch einer Straftat beschuldigt, erhält die Jugendgerichtshilfe eine Mitteilung. Der/Die Jugendgerichtshelfer/-in lädt den jungen Menschen zum Gespräch ein oder besucht ihn und seine Eltern beziehungsweise Bezugspersonen zu Hause.
Durch Vermittlung der Jugendgerichtshilfe ist es in vielen Fällen auch möglich, in Absprache mit der Staatsanwaltschaft, ein Gerichtsverfahren vor dem Jugendrichter zu vermeiden.
Sollte es zu einer Verhandlung kommen, nimmt der Jugendrichter den jungen Menschen und seine Situation ernst. Die Jugendgerichtshilfe bietet dem Jugendgericht in der Gerichtsverhandlung durch ihre Stellungnahme eine wichtige Entscheidungshilfe.
In einem persönlichen Gespräch mit dem/der Jugendlichen oder jungen Erwachsenen werden vorab die Lebenssituation sowie die Folgen der Straftat erörtert. Die durch das Jugendgericht / Staatsanwaltschaft getroffenen Entscheidungen und Auflagen werden in der Regel von der Jugendgerichtshilfe durchgeführt beziehungsweise organisiert.

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson