Katastrophenschutz

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Katastrophenschutz

Beschreibung

Besonders im Katastrophenfall ist es Menschen nicht mehr möglich sich selbst zu helfen, oder sich schon im Vorfeld vor den zu einer Katastrophe führenden Ereignissen zu schützen. Diese Menschen benötigen akut Hilfe, Rettung und Unterstützung bei schweren Unglücksfällen, Naturkatastrophen und allen anderen Gefahren die mit den eigenen Selbsthilfemaßnahmen nicht mehr bewältigt werden können.

Hier greift der Katastrophenschutz von Bund und Ländern nach dem Zivilschutz- und Katastrophenschutzgesetz vom 25. März 1997. Im Rahmen des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17. Dezember 2015 wirken auch die kommunalen Feuerwehren und private Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz mit.


Die wesentlichen mitwirkenden privaten und öffentlichen Einheiten und Einrichtungen sind:

-  Feuerwehren - Arbeiter-Samariter-Bund (ASB)
-  Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG)
-  Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
-  Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH)
-  Malteser-Hilfsdienst (MHD)
-  Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW)

 

Zuständige Einrichtung