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Obdachlosenangelegenheiten

Beschreibung

Die Stadt Düren hat die kommunale Pflichtaufgabe, gegen Obdachlosigkeit, ihre Ursachen und Folgen vorzugehen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Zur Behebung von Wohnungsnotstandsfällen errichtet und unterhält sie daher Obdachlosenunterkünfte zur vorübergehenden Unterbringung von obdachlosen Menschen. 

Obdachlosigkeit

Obdachlos im Sinne der Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Düren ist,

  • wer ohne Unterkunft ist,
  • wem der Verlust seiner Unterkunft unmittelbar droht,
  • wessen Unterkunft nach objektiven Anforderungen derart unzureichend ist, dass sie keinen Schutz vor den Unbilden des Wetters bietet oder die Benutzung der Unterkunft mit gesundheitlichen Gefahren verbunden ist und wer nicht in der Lage ist, für sich, seine/n/ ihre/n Ehegatten/in, seine/n/ ihre/n eingetragenen Lebenspartner/in oder sonstige Haushaltsangehörige, mit denen er/sie gewöhnlich zusammenlebt, aus eigenen Kräften eine Unterkunft zu beschaffen.

Hilfe bei drohender Obdachlosigkeit

Wenn der Verlust der Wohnung droht durch eine Räumungssituation oder eine Kündigung, bietet die Stadt Düren umfangreiche Hilfen an, um dem entgegenzuwirken, z.B. Beratungen zur Sicherung des Einkommens, Schuldenabbau, oder die Suche einer anderen Wohnung (bzw. einer Notunterkunft). 

Obdachlosenunterkünfte

Obdachlosenunterkünfte sind in der Stadt Düren unter nachfolgenden Adressen zu finden:

  • Rurstraße 99
  • Aldenhovener Straße 23
  • Kölner Landstraße 12

Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft besteht nicht. Insbesondere dürfen die Einrichtungen nicht ohne vorherige Vorsprache im Sozialamt der Stadt Düren aufgesucht werden.

Weitere Anlaufstellen

Für u.a. Notübernachtungen kann in der Dechant Bohnekamp Straße 74, 52349 Düren IN VIA Düren-Jülich e.V. aufgesucht werden. Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Kosten

Für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte sind entsprechend der Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Düren Benutzungsgebühren zu zahlen, die von der Größe der Unterkunft abhängen. 


Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die Errichtung, Unterhaltung und Benutzung von Obdachlosenunterkünften in der Stadt Düren
  • Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Stadt Düren

Erforderliche Unterlagen

Zur Abwicklung und Hilfe werden – soweit vorhanden – folgende Unterlagen von den Betroffenen benötigt:

  •  Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass)
  •  Aufenthaltserlaubnis
  • Einkommensunterlagen (Lohn-/ Gehaltsabrechnung, Rentenbescheide, Bescheide 
    über Arbeitslosengeld oder die Beantragung, Bescheid über Sozialhilfe oder die Beantragung)
  • Nachweis Unterhaltszahlungen/-vereinbarungen
  • Nachweise über Schulden/Pfändungen/Kreditverträge
  • Geeignete Unterlagen, aus denen die drohende Obdachlosigkeit ersichtlich wird (z.B. Räumungsurteil, Kündigung, o. Ä.)

Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie außerhalb unserer Erreichbarkeit in eine extreme Notlage geraten oder Hinweise auf derartige Fälle haben, so wenden Sie sich bitte an die Polizeibehörde (110) oder die Feuerwehr (112)


An wen wenden

Externe Ansprechpartner: 

Polizei Düren - Polizeihauptwache

August-Klotz-Straße 36

52349 Düren

Telefon:02421 9490

E-Mail:BD.Dueren@polizei.nrw.de

 

IN VIA Düren – Jülich e.V.

August-Klotz-Straße 16

52349 Düren

Telefon: 02421 203450

E-Mail: info@invia-dn.de

 

Caritasverband für Düren e.V.

Kurfürstenstraße 10-12

52351 Düren

Telefon: 02421 4810

E-Mail: info@caritas-dn.de