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Dienstleistungsinformationen
Schwerbehinderten Menschen und Blinde können Parkerleichterungen erhalten. Hier sind zwei Arten zu unterscheiden:
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und für Blinde
- Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde
Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" oder "Bl" aufweist und Sie in Düren mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, können Sie im Bürgerbüro eine Parkerleichterung (blauer Parkausweis für Schwerbehinderte) erhalten. Dieser Ausweis muss sich dann während des Parkens gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe befinden. Seine Gültigkeitsdauer ist an die des Schwerbehindertenausweises gekoppelt, das heißt, er gilt vom Tag der Ausstellung bzw. Verlängerung bis zu dem Datum, an dem der Schwerbehindertenausweis abläuft.
Der Parkausweis gilt in allen Staaten der Europäischen Union und gewährt die dort geltenden Parkvergünstigungen für schwerbehinderte Menschen. In Deutschland berechtigt er:
- auf mit einem Rollstuhlsymbol besonders gekennzeichneten Parkplätzen (sogenannten Behindertenparkplätzen) zu parken,
Notwendige Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" oder "Bl"
- ein aktuelles Lichtbild
Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO
Schwerbehinderte Menschen, die keine außergewöhnliche Gehbehinderung nach Ziffer 1 haben, können unter bestimmten Voraussetzungen eine andere Form der Parkerleichterung erhalten, nämlich die "Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO" (orangefarbene Plakette).
Kosten
Die Parkerleichterung ist gebührenfrei. Die Laminierung des Ausweises kostet 1,00 Euro, ist jedoch freiwillig.
Hinweise und Besonderheiten
Parkerleichterungen können aktuell nur schriftlich (auf dem Briefpostweg) beantragt und verlängert werden!
Ein entsprechendes Hinweisblatt finden Sie in den Downloads.
Downloads
Zuständige Einrichtung
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- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
- Markt 2
- 52349 Düren
- Telefon: 02421 25-2000
- E-Mail: buergerbuero@dueren.de
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2000