Personalausweis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Personalausweis

Kurzbeschreibung

 

Beschreibung

Der Personalausweis hat das Format einer Scheckkarte. Es ist ein Chip integriert, auf dem die persönlichen Daten, das Bild und zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Weiterhin ist in dem Chip eine sogenannte Online-Ausweisfunktion freigeschaltet und er ist vorbereitet für die digitale Unterschrift.
  
Im Informations- und Serviceportal des Bundesministerium des Innern können Sie sich unter www.personalausweisportal.de umfassend über die Funktionen und die Handhabung des Personalausweises sowie über den Schutz der persönlichen Daten informieren.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern.

Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24-Jährigen sechs Jahre.
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt jedoch nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen. 

Bei Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, müssen sowohl das Kind bzw. der/die Jugendliche als auch ein gesetzlicher Vertreter bei der Beantragung anwesend sein.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung von Ausweisdokumenten für Minderjährige die Hinweise aus dem „Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.

Der Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises muss persönlich gestellt und unterschrieben werden. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin ausgestellt. Die Bearbeitung dauert ca. zwei bis drei Wochen. Sollten Sie den Personalausweis früher benötigen (z. B. unverhoffter Antritt einer Reise, Personalausweis abgelaufen, verloren oder gestohlen), können Sie einen vorläufigen Personalausweis, der eine maximale Gültigkeit von drei Monaten hat, beantragen. Diesen erhalten Sie im Bürgerbüro sofort (gegen eine Gebühr von 10,00 Euro). 
 
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen der Länder erhalten Sie über die jeweiligen Landesvertretungen (Botschaften, Konsulate). Diese können Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes ( www.auswaertiges-amt.de)

 

Notwendige Unterlagen:

  • Bisheriger Personalausweis oder Reisepass (Geburtsurkunde bei der erstmaligen Beantragung).
  • Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild - nicht älter als sechs Monate - in der Größe 45 mm x 35 mm, im Hochformat ohne Rand. Das Lichtbild muss die Person in einer Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung ohne Bedeckung der Augen zeigen. Von der Verpflichtung, dass das Lichtbild den/die Ausweisbewerber*in ohne Kopfbedeckung zeigen muss, können insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zugelassen werden.

Alternativ kann für Kinder ab dem 4.Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden. 

  • Sind Ihre Ausweisdokumente nicht mehr vorhanden und wurde Ihr letzter Personalausweis/Reisepass nicht  in Düren ausgestellt, bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. Gegebenenfalls muss bei der letzten Pass-/Personalausweisbehörde ein Lichtbildabgleich angefordert werden.

 

  • Antragsteller/in unter 16 Jahre:

Beide Sorgeberechtigten müssen bei der Beantragung eines Personalausweises anwesend sein und schriftlich ihre Zustimmung erklären. (s. Fenster Downloads: Hinweisblatt und Zustimmungserklärung).

Kann nur ein/e Sorgeberechtigte/r bei der Beantragung anwesend sein, muss die Zustimmung des/der abwesenden Sorgeberechtigte/n bei der Beantragung vorliegen (s. a. Downloads).

Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.

 

Abholung 

Mit der Abholung des Personalausweises können Sie eine andere Person formlos schriftlich bevollmächtigen. Diese Person muss sich jedoch ausweisen können und den bisherigen Personalausweis des Antragstellers vorlegen. Bei Nicht-Erhalt des Pin-Briefes ist eine Abholung mit Vollmacht nicht möglich, da Sie persönlich eine neue Pin-Nummer vergeben müssen.
 
Ausweis oder Reisepass auch früh morgens oder am Abend abholen?

Sie sind berufstätig oder haben tagsüber keine Zeit ins Bürgerbüro zu kommen?

Dann können Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises oder Reisepasses ein Fach in unserer Ausweisabholstation buchen.

Hier können Sie zwischen 06.00 Und 22.00 Uhr Ihr Ausweisdokument wie ein Paket aus einer Packstation abholen, ohne Anmeldung, ohne Termin.

Hinweis

Der alte Personalausweis wird nach Ablauf der Gültigkeit eingezogen und entwertet. Auf Wunsch geben wir Ihnen Ihren entwerteten Ausweis gerne als Andenken zurück.  

Rechtliche Grundlage

PAuswG, PAuswV


Weitere Informationen

Speed Capture Station für Passfotos

Die Speed Capture Station ist ein Selbstbedienungsterminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbstständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können. Die Gebühr des Passfotos liegt bei 4,00 €. Das Passfoto wird nicht ausgedruckt, sondern lediglich digital verarbeitet und ist am Tag der Antragsstellung vor der Beantragung aufzunehmen.

Antragsstatus Personalausweis

Hier können Sie den Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises erfragen.

Kosten

Antragstellende Person ab 24 Jahren: 37,00 Euro

Antragstellende Person unter 24 Jahren: 22,80 Euro

Nutzung der Ausweis-Abholstation: 2,00 Euro

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.


Weitere Gebührenregelungen:

Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgerbüro (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter



Sie können in unserem Bürgerbüro ganz bequem mit Girocard, Debitkarte oder bar bezahlen.