Suche
Dienstleistungsinformationen
Ratenzahlung, Stundung, Zahlungsaufschub
Können Forderungen nicht pünktlich zur Fälligkeit gezahlt werden, besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub oder eine Stundung zu beantragen. Hierzu ist ein schriftlicher Antrag des Zahlungspflichtigen erforderlich. Im Rahmen der Bearbeitung werden u.a. die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Zahlungspflichtigen überprüft. Gestundete Beträge werden grundsätzlich verzinst.
Onlinedienstleistungen
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Downloads
Zuständige Einrichtung
-
- Stadtkasse
- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
- Telefon: 02421 25-1610
- E-Mail: stadtkasse@dueren.de