Rettungsdienst

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Rettungsdienst

Beschreibung

Medizinische Notfälle stellen Ausnahmesituationen im Leben eines Menschen dar. Kommt es zu einer bedrohlichen Störung der menschlichen Vitalparameter Bewusstsein, Atmung oder Kreislauf durch Verletzungen, Vergiftungen oder Erkrankungen ist schnelle Hilfe unabdingbar.

Besonders in der Erstphase nach dem Eintreten der vitalen Bedrohung oder nach dem Auffinden der vital bedrohten Person kommt es auf adäquate Erste-Hilfe an.

Noch bevor oder während der Erste-Hilfe Maßnahmen ist der Rettungsdienst unter der Notrufnummer „112“ zu alarmieren.

Erst beim Eintreffen der alarmierten Rettungskräfte kommt der Rettungsdienst ins Spiel. Gemäß dem Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmer (RettG NRW) hat die Notfallrettung nun die Aufgabe „bei Notfallpatienten lebensrettende Maßnahmen am Notfallort durchzuführen, deren Transportfähigkeit herzustellen und sie unter Aufrechterhaltung der Transportfähigkeit und Vermeidung weiterer Schäden mit Notarzt- oder Rettungswagen oder Luftfahrzeugen [wie bspw. Rettungshubschraubern] in ein für die weitere Versorgung geeignetes Krankenhaus zu befördern.“

 

Zuständige Einrichtung