Schöffenliste

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schöffenliste

Beschreibung

Schöffinnen und Schöffen erfüllen eine verantwortungsvolle Aufgabe. Sie tragen dazu bei, Urteile nachvollziehbar zu machen, kontrollieren die Gerichte und erhöhen die Fairness.

Die wichtigsten Voraussetzungen für das Amt sind zunächst: Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft haben, in Düren wohnhaft sein, über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, mindestens 25 Jahre und nicht über 69 Jahre alt sein.

Die Aufgabe der Stadt ist es, eine Vorschlagsliste für Schöffen/innen aufzustellen, die an das Amtsgericht Düren weitergeleitet wird. Diese Liste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Der Wahlausschuss beim Amtsgericht Düren bestimmt die Haupt- und Hilfsschöffen/innen, die entweder dem Amtsgericht Düren oder dem Landgericht Aachen zugeteilt werden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson