Schülerfahrkosten und School&Fun-Ticket

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schülerfahrkosten und School&Fun-Ticket

Beschreibung

Das School&Fun-Ticket ermöglicht eine preiswerte und vor allem sichere Beförderung der Schülerinnen und Schüler. Diese können somit – unabhängig von Bus und Bahn –im gesamten AVV-Gebiet frei unterwegs sein.

 

Das School&Fun-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ist für ein ganzes Schuljahr gültig und wird, solange sich keine Änderungen der persönlichen Verhältnisse ergeben, automatisch um ein weiteres Schuljahr verlängert. Bei dem School&Fun-Ticket für Selbstzahler – ein Ticket für Schülerinnen und Schüler, die keinen Anspruch auf die Übernahme der Schülerfahrkosten haben – handelt es sich ebenfalls um ein Jahresticket, welches jedoch direkt über den zuständigen Verkehrsträger zu bestellen ist.

 

Die Stadt Düren übernimmt die notwendigen Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler der städtischen Schulen, wenn der Schulweg (kürzester Fußweg) zur nächstgelegenen Schule.

  In der Primarstufe:
 Grundschule (Klassen 1 - 4)

mehr als 2,0 km 

 

In der Sekundarstufe I sowie der Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums:
Haupt- Real- Gesamtschule (Klassen 5-10) mehr als 3,5 km

Gymnasium (Klassen 5 - 9 
und seit dem Schuljahr 2012/2013 auch Klasse 10)

mehr als 3,5 km

  

In der Sekundarstufe II:
Gesamtschule (Klassen 11 - 13) mehr als 5,0 km
Gymnasium (Klassen 11 - 12) mehr als 5,0 km

beträgt. 


Weitere Informationen

Anträge auf Übernahme von Schülerfahrkosten und nähere Informationen des Verkehrsträgers zum School&Fun-Ticket können unter "Downloads" heruntergeladen werden, sind aber auch im Schulsekretariat der jeweils besuchten städtischen Schule erhältlich. Die Anträge können sowohl in der Schule als auch beim Schulverwaltungsamt abgegeben werden.

In folgenden Fällen werden Schülerfahrkosten nach den in der Schülerfahrkostenverordnung geregelten Anspruchsvoraussetzungen und nach Vorlage der Fahrscheine erstattet:

• für Fahrten zum Praktikum, Berufsorientierungswoche u.ä. bis zu 25 km im Umkreis der Schule

Anträge auf Erstattung sind im Schulsekretariat der besuchten Schule erhältlich und unter Vorlage der Fahrscheine auch dort wieder abzugeben.

Bitte wenden Sie sich bei konkreten Fragen zum School&Fun-Ticket an das Sekretariat Ihrer Schule.
Beim Besuch einer städtischen Schule können Sie sich auch gerne an den Schulträger (Schulverwaltungsamt der Stadt Düren) oder an den Verkehrsträger (Rurtalbus GmbH) direkt wenden. Dort wird Ihnen mitgeteilt, welche Art von School&Fun-Ticket für Ihr Kind in Frage kommt und somit eine Fahrkostenübernahme durch den Schulträger möglich ist.


Voraussetzungen

Unabhängig von der Schulweglänge kann ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme auch dann bestehen, wenn es sich um einen besonders gefährlichen Schulweg handelt oder wenn bei einem Schüler gesundheitliche Gründe vorliegen, die das Zurücklegen des Schulweges wesentlich beeinträchtigen. Maßgebend ist auch hier der Schulweg (Fußweg) zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulform.

Wird aufgrund eines Antrags ein Anspruch auf Fahrkostenübernahme nach den Bestimmungen der Schülerfahrkostenverordnung NRW festgestellt, erfolgt die Übernahme in der Regel durch Ausstellung eines Schülertickets. Für Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Birgel, Echtz und Hoven gilt diese Regelung nicht, da dort ein Schülerspezialverkehr eingerichtet ist.

Mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 wurde für Schülerinnen und Schüler an Dürener Schulen das School&Fun-Ticket eingeführt. Mit dieser Fahrkarte können Schüler mit einem Anspruch auf Fahrkostenübernahme ohne zeitliche Einschränkungen alle öffentliche Verkehrsmittel im gesamten Tarifgebiet des Aachener Verkehrsverbunds nutzen. Es ist gültig vom 1. August bis zum 31. Juli eines Schuljahres und kann auch am Wochenende und in den Ferien genutzt werden. Für die Nutzungsmöglichkeiten in der Freizeit zahlen die Eltern einen Eigenanteil.


Kosten

Der Eigenanteil für Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf Fahrkostenübernahme durch den Schulträger beträgt

ab dem 01.08.2021

 

14,00 Euro/Monat für volljährige Schülerinnen und Schüler
14,00 Euro/Monat für das 1. minderjährige Kind einer Familie
7,00 Euro/Monat für das 2. minderjährige Kind einer Familie (im Alter nachfolgend)


Alle weiteren anspruchsberechtigten Kinder einer Familie unter 18 Jahren sind von Eigenanteilen befreit.

Der Eigenanteil entfällt zudem für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten.
Empfänger von Leistungen nach SGB II sind von der Zahlung des Eigenanteils nicht befreit.
(Um welche Leistungen es sich handelt, ist aus dem Bewilligungsbescheid des Sozialamtes ersichtlich.)