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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Schwerbehinderte im BerufslebenBeschreibung
Die "Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben" hat das Ziel, Arbeitsplätze für schwerbehinderte und gleichgestellte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Düren zu erhalten. Sie ist Ansprechpartner für schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen und Arbeitgeber/innen in Düren. Im Rahmen der begleitenden Hilfen im Arbeitsleben werden Informationen, Beratung sowie finanzielle Hilfen angeboten.
Unter bestimmten Voraussetzungen werden finanzielle Leistungen erbracht, um schwerbehinderten Berufstätigen ihre Beschäftigung zu erleichtern. Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können finanzielle Unterstützung für die behinderungsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen erhalten.
Droht einem schwerbehinderten Menschen durch den/die Arbeitgeber*in die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses, wird die Fachstelle tätig. Sie sucht mit allen Beteiligten (Arbeitgeber*in, schwerbehinderte*r Beschäftigte*r, Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- und Personalrat) nach Möglichkeiten zum Erhalt des Arbeitsplatzes. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den/die Arbeitgeber*in bedarf der Zustimmung des zuständigen Integrationsamtes (Landschaftsverband Rheinland).
Wer kann Hilfe in Anspruch nehmen?
- - Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent oder Gleichgestellte
- - Vertrauenspersonen
- - Betriebsräte, Personalräte, Mitarbeitervertretung
- - Arbeitgeber
Welche Leistungen werden hier erbracht?
Beratung und Unterstützung:
- - Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen)
- - Durchführung des ordentlichen Kündigungsschutzverfahrens nach dem Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- - Beratung bei der Ein- und Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- - Präventionsberatung
- - Teilnahme an Schwerbehindertenversammlungen (auf Wunsch)
- - Durchführung von Betriebsbesuchen (auf Wunsch)
Zuschüsse:
- - Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen (Förderung von technischen Arbeitshilfen)
- - Kraftfahrzeughilfe für schwerbehinderte Beamte und Selbständige
- - Behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie finanzielle Hilfen bei außergewöhnlichen Belastungen
Erforderliche Unterlagen
- - Schwerbehindertenausweis
- - Feststellungsbescheid der Schwerbehindertenstelle
- - Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit
- - Kopie des Arbeitsvertrages
Im Rahmen der Beratung können im Einzelfall weitere Unterlagen notwendig sein.
Zuständige Einrichtungen
- Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- Sozialamt
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2711 - E-Mail:
stadtsozialamt@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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Frau Westram
Leitung- Telefon:
- 02421 25-2706
- E-Mail:
- m.westram@dueren.de