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Sterbefall
Beschreibung
Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall diesen zu beurkunden.
Sterbeanzeige
Das Standesamt ist dafür zuständig nach einem Todesfall die Sterbeanzeige zu fertigen. Der Tod einer Person ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt des Todesortes anzuzeigen. Der Samstag gilt nicht als Werktag. Jeder in Düren Verstorbene muss also - unabhängig von seinem letzten Wohnsitz - beim Standesamt Düren abgemeldet werden.
Vorzulegende Unterlagen:
- bei ledig Verstorbenen: Geburtsurkunde der/des Verstorbenen, möglich auch Stammbuch der Eltern
- bei verheirateten Verstorbenen: beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Ehe oder Stammbuch, möglich auch Heiratsurkunde
- bei geschiedenen oder verwitweten Verstorbenen: Unterlagen wie bei verheiratetem Verstorbenen, zusätzlich rechtskräftiges Scheidungsurteil bzw. Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.
Hinweise und Besonderheiten
Sterbefälle können aktuell nur schriftlich (auf dem Briefpostweg) bearbeitet werden!
Kosten
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Standesamtswesen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- E-Mail:
standesamt@dueren.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Valder
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2296
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Frau Bosch-Schmitz
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2294
-
Frau Hilger
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2295
-
Frau Thomisch
Geburten- und Sterbefälle, Geburts- und Sterbeurkunden- Telefon:
- 02421 25-2297