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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Bescheinigung in SteuersachenBeschreibung
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen (steuerliche Zuverlässigkeit).
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Beispiele:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen
- Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
- Makler / Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Gerne können Sie hierfür das Formular „Anforderung Bescheinigung in Steuersachen“ (siehe Downloads) verwenden.
Bei Verwendung des Kontaktformulars (unter Onlinedienstleistungen) geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an.
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Zuständige Einrichtung
- Steuern
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2222 - E-Mail:
steueramt@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2770
- E-Mail:
- d.weiner@dueren.de
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- Telefon:
- 02421 25-2765
- E-Mail:
- d.tollhausen@dueren.de
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- Telefon:
- 02421 25-2776
- E-Mail:
- j.janes@dueren.de