Untersuchungsberechtigungsschein
Beschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein/e Jugendliche*r, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er/sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der/die Jugendliche in Düren seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Untersuchungsberechtigungsschein online beantragen mit dem Personalausweis
Mit dem Personalausweis, Smartphone und der AusweisApp 2 kann der Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) nun auch online beantragt werden. Zu finden ist der Onlineantrag unter unseren "Onlinedienstleistungen" (rechter Kasten).
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Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.
Onlinedienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
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Melde- und Ausweiswesen, Bürgerservice, Wahlen
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- Markt 2
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
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