Suche
Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
UntersuchungsberechtigungsscheinBeschreibung
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein/e Jugendliche*r, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er/sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der/die Jugendliche in Düren seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.
Notwendige Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Hinweise und Besonderheiten
Sie haben ein dringendes Anliegen?
Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.
Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.
Kosten
Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.
Onlinedienstleistungen
Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Downloads
Zuständige Einrichtung
- Einwohnerwesen, Bürgerservice, Wahlen
-
- Markt 2
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2000 - E-Mail:
buergerbuero@dueren.de
- Telefon:
-