Untersuchungsberechtigungsschein

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Untersuchungsberechtigungsschein

Beschreibung

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein/e Jugendliche*r, der in das Berufsleben eintritt, nur beschäftigt werden, wenn er/sie innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht worden ist. Hierzu benötigt er/sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein, den das Bürgerbüro ausstellt, wenn der/die Jugendliche in Düren seinen/ihren Hauptwohnsitz hat.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass


Hinweise und Besonderheiten

Sie haben ein dringendes Anliegen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.


Kosten

Ein Untersuchungsberechtigungsschein ist kostenlos.