Vorbeugender Brandschutz

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Vorbeugender Brandschutz

Beschreibung

Die Mitarbeiter/innen im Vorbeugenden Brandschutz sind Fachberater/innen für die Genehmigungsbehörden und Bauherrn.

Dies bedeutet, dass beispielsweise das Bauaufsichtsamt einen Bauantrag dem Vorbeugenden Brandschutz zur Bewertung vorlegt. Dieser prüft, ob spezielle Einrichtungen wie Rauchmelder, Fenster zur Rettung von Menschen, Löschanlagen oder andere Sicherheitsvorkehrungen erforderlich oder einzuplanen sind.

Nach der Bewertung wird der Antrag zusammen mit einer Stellungnahme an die zuständige Behörde zurückgeschickt. Diese entscheidet über die weitere Umsetzung der Beurteilung der Feuerwehr.


Berücksichtigt werden folgende Punkte:


-  Können sich alle Menschen im Gebäude schnell genug retten bzw. gerettet werden?
-  Wird eine Brandausbreitung verhindert?
-  Kommt die Feuerwehr schnell und einfach auf das Grundstück und in das Gebäude?
-  Steht ausreichend Löschwasser zur Verfügung?
-  Muss Löschwasser zurückgehalten werden können?
-  Sind betriebliche Maßnahmen für den Brandfall zu erarbeiten?

 

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson