Wahlhelfer werden

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wahlhelfer werden

Kurzbeschreibung

Am Sonntag, 09. Juni 2024 ist Europawahl!

Beschreibung

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, 09. Juni 2024 findet die Wahl zum Europäischen Parlament statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Düren wählen an diesem Tag die Volksvertretung im Europäischen Parlament. 

Europäisches Parlament

Zur Durchführung der Wahl wird die Stadt Düren 54 Wahllokale sowie 15 Briefwahllokale einrichten. Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand mit 9 Mitgliedern zu bilden.

Insgesamt werden rund 650 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann! 

 

Was sind Ihre Aufgaben als Wahlvorstand?

Zu den Aufgaben gehören:                                                                                                                                                                                                                        

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

 

Wer darf wählen:

Wahlberechtigt sind alle Personen, die deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz (GG) sind oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der europäischen Union besitzen, und am Wahltag

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • im Wählerverzeichnis eingetragen sind,
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind

In Deutschland lebende EU-Bürger müssen sich entscheiden, ob sie an ihrem Wohnsitz in Deutschland oder ihrer Heimat wählen möchten. 

Wer kann Wahlhelfer/in werden?

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.

 

Wie sieht der Wahltag aus?

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen (Briefwahlvorstand um 14:00 Uhr). Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung am Wahltag mit einem sogenannten Erfrischungsgeld in Höhe von 30 – 50 Euro, je nach Funktion, die Sie im Wahlvorstand wahrnehmen.

Sie haben Interesse?

Dann klicken Sie einfach auf unseren Link unter Onlinedienstleistung und füllen den Online-Antrag aus.

Gerne können Sie uns Ihr Interesse auch telefonisch oder per Mail mitteilen.

Sie wünschen, in einem bestimmten Wahllokal oder in der Nähe Ihres Wohnortes eingesetzt zu werden?

Wir versuchen, Ihren Wünschen nachzukommen.

Onlinedienstleistungen

Zuständige Kontaktperson