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Wahlhelfer werden
Kurzbeschreibung
Am Sonntag, 14. September 2025 sind die Kommunalwahlen.
Gegebenenfalls finden am 28.09.2025 Stichwahlen statt.
Beschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Am Sonntag, 14.09.2025 finden die Kommunalwahlen statt.
Gewählt werden
- der Kreistag
- der Rat der Stadt Düren
- der Landrat
- der Bürgermeister.
Gegebenenfalls finden am 28.09.2025 zudem Stichwahlen für das Amt des Bürgermeisters oder Landrates statt.
Zur Durchführung der Wahlen wird die Stadt Düren in 54 Wahllokale sowie 15 Briefwahllokale einrichten. Für jedes Wahllokal ist ein Wahlvorstand mit 9 Mitgliedern zu bilden.
Wahlhelferschulung
Die Schulungen für alle Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter findet an den nachfolgenden Daten statt:
Präsenzveranstaltung:
Wird noch bekanntgegeben
Online-Schulung:
Wird noch bekanntgegeben
Weiterführende Informationen
Was sind Ihre Aufgaben als Wahlvorstand?
Zu den Aufgaben gehören:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
- die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
- die Ausgabe der Stimmzettel,
- die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
- die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
- die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.
Wer darf wählen:
Wahlberechtigt sind alle Personen, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz oder Unionsbürger sind und am Wahltag
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, also spätestens am 14. September 2009 geboren sind,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl, also seit dem 29.08.2025 in dem Wahlgebiet der Stadt Düren seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Wer kann Wahlhelfer/in werden?
Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten darauf, in jedem Vorstand auch erfahrene Wahlhelfer bzw. Wahlhelferinnen einzusetzen.
Wie sieht der Wahltag aus?
Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen (Briefwahlvorstand um 14:00 Uhr). Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Halbtagsschichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung am Wahltag mit einem sogenannten Erfrischungsgeld in Höhe von 30 – 50 Euro, je nach Funktion, die Sie im Wahlvorstand wahrnehmen.
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02421 25-2009
- E-Mail:
- wahlhelfer@dueren.de