Wirtschaftliche Jugendhilfe

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Beschreibung

Aufgabe der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist es, die im Sozialgesetzbuch (SGB) VIII beschriebenen Leistungen und Aufgaben rechtlich und finanziell verwaltungsmäßig umzusetzen.

Kernaufgaben aus dem SGB VIII sind hier neben der Prüfung der Zuständigkeit die Kostenheranziehung sowie die Prüfung von Kostenerstattungen. Hier wird die finanzielle und rechtliche Seite der Hilfegewährung bearbeitet.

Unter Wirtschaftlicher Jugendhilfe sind demnach alle finanziellen Leistungen der Jugendhilfe zu verstehen. 


Voraussetzungen

Um die Rechtmäßigkeit von Jugendhilfeleistungen beurteilen zu können, ist ein Überblick über die wesentlichen Jugendhilfeleistungen und deren Voraussetzungen erforderlich. Die Wirtschaftliche Jugendhilfe arbeitet eng mit den sozialpädagogischen Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) zusammen und ist an der Hilfeplanung beteiligt.