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Dienstleistungsinformationen
Mietzuschuss/ Lastenzuschuss
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss und wird nur auf Antrag zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens zu den Aufwendungen für Wohnraum geleistet. Damit sollen die Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte tragbar gestaltet werden. Wohngeld wird für Mieter*in als Mietzuschuss, für Inhaber*in von Wohneigentum als Lastenzuschuss gewährt, soweit die Voraussetzungen vorliegen.
Rechtsgrundlagen
§§ 7, 26 SGB I und § 1 Wohngeldgesetz
Voraussetzungen
Wohngeld können beantragen:
- Mieter oder Untermieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
Hinweise und Besonderheiten
Die Empfänger oder Antragsteller der nachfolgenden Transferleistungen sind vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten bei der Transferleistung bereits berücksichtigt werden:
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld sowie Zuschuss für Auszubildende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Übergangsgeld und Verletztengeld in Höhe des Arbeitslosengeldes II nach dem Sechsten bzw. Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
- Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
- ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz,
- Leistungen in besonderen Fällen und Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
- Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, wenn alle zum Haushalt gehörenden Personen zu den Empfängern dieser Leistung gehören.
Wohngeld wird u.a. versagt,
- für Haushalte, zu denen ausschließlich Familienmitglieder rechnen, deren Leistungen zur Förderung der Ausbildung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungshilfe nach §§ 56, 116 Abs. 3 oder § 122 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes während des ausbildungsbegleitenden Praktikums oder der betrieblichen Berufsausbildung bei Teilnahme am Sonderprogramm Förderung der beruflichen Mobilität von ausbildungsinteressierten Jugendlichen aus Europa (MobiPro-EU) dem Grunde nach zustehen;
- wenn kein Miet- oder Eigentumsverhältnis vorliegt (z.B. Hotel- oder Schlafplätze);
- wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere bei erheblichem Vermögen
Weitere Informationen
Weitere grundsätzliche Informationen zur Beantragung von Wohngeld (Mietzuschuss und Lastenzuschuss) sowie ausfüllbare und mit Eingabehilfe versehene Wohngeldantragsformulare nebst Anlagen sowie einen anonymisierten Wohngeldproberechner erhalten Sie mit einem Klick auf die u.a. feststehenden Verlinkung (unter Web:) zum Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW).
Wohngeldrechner
Downloads
- - Antrag auf Wohngeld Mietzuschuss
- - Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld Mietzuschuss
- - Vermieterbescheinigung
- - Verdienstbescheinigung
- - Bescheinigung der Krankenkasse bei Krankengeld bzw. Mutterschaftsgeld
- - Anlage zum Antrag auf Wohngeld Zusatzeinkünfte
- - Anlage zum Antrag auf Wohngeld zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
- - Angaben eines Haushaltsmitgliedes mit Einkommen aus selbständiger Tätigkeit
- - Anlage auf zum Antrag auf Wohngeld für Haushalte mit mehr als 3 Personen
- - Anlage zum Antrag auf Wohngeld für Wohngemeinschaften
- - Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Untervermietung
- - Antrag auf Wohngeld Lastenzuschuss
- - Hinweise und Erläuterungen zum Wohngeld Lastenzuschuss
- - Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
- - Anlage zum Antrag auf Wohngeld Ermittlung der Belastung
Zuständige Einrichtungen
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- Wohngeld, Abteilung Wohnen und Obdachlosenangelegenheiten
- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
- E-Mail: wohngeldstelle@dueren.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Korall Abteilungsleitung
- Telefon:
- 02421 25-2705
-
- Telefon:
- 02421 25-2711