Hundesteuer abmelden

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hundesteuer abmelden

Beschreibung

Halterinnen und Halter müssen ihren Hund innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Haltung oder bei Wegzug abmelden.

Dies können Sie gerne über unseren Onlinedienst vornehmen.

Alternativ steht Ihnen die persönliche Abmeldung (derzeit nur nach Terminvereinbarung), schriftliche per Post, per Telefax oder per E-Mail offen. 

Abmeldungen sollen neben den persönlichen Daten folgende Angaben enthalten:

Das Kassenzeichen sowie

  • bei Abgabe des Hundes Name und Anschrift des/der neuen Halters*in und das Abgabedatum,
  • bei Verzug des/der Hundehalters*in die neue Anschrift und das Auszugsdatum,
  • bei Ableben des Hundes das Datum (wenn vorhanden, bitte tierärztliche Bescheinigung beifügen).

 

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421/25-2222.

 


Hinweise und Besonderheiten

Sollten Sie keinen Gebrauch von unserer Onlinedienstleistung machen wollen, finden Sie das Abmeldeformular auch zum Herunterladen in unserem Formulardepot

Onlinedienstleistungen

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson