Befreiung von der Gurt- und Schutzhelmpflicht

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Befreiung von der Gurt- und Schutzhelmpflicht

Beschreibung

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt für die Benutzung von Kraftfahrzeugen (je nach Typ) das Anlegen eines Sicherheitsgurtes oder das Tragen eines Schutzhelmes vor. Von diesen Pflichten können im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Für die Gurtpflicht kann dies genehmigt werden, wenn eine Person eine Körpergröße von unter 1,50 Meter hat oder wenn das Tragen des Gurtes ein großes gesundheitliches Risiko für die Person darstellt. Ein großes gesundheitliches Risiko muss auch für die Befreiung von der Schutzhelmpflicht vorliegen.  

Gültigkeit

Die Ausnahmegenehmigung ist in der Regel auf ein Jahr befristet. Wenn es sich jedoch um einen attestierten, nicht besserungsfähigen Dauerzustand handelt, kann eine unbefristete Ausnahmegenehmigung erteilt werden. 


Erforderliche Unterlagen

Sollten Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen wollen, füllen Sie gerne die als Download bereitgestellten Anträge aus. Bitte begründen Sie Ihren Antrag durch Kennzeichnung des Grundes für die Befreiung.

Machen Sie gesundheitliche Risiken geltend. Bringen Sie bitte ein Attest Ihres behandelnden Arztes mit (Vordruck für Attest auf Formular), sowie ein gültiges Ausweisdokument. 


Kosten

Die Ausnahmegenehmigung zur Gurt- und Helmpflichtbefreiung kostet 11,00 Euro. Bei Vorlage eines Schwerbehindertenausweises kann die Gebühr erlassen werden.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.