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Anmeldung zur Eheschließung

Beschreibung

Sie wollen heiraten?

Die Eheschließung muss beim Standesamt Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes angemeldet werden. Wenn Sie also im Stadtgebiet Düren gemeldet sind, ist das Standesamt Düren zuständig.

Die Anmeldung können Sie frühestens Tag genau sechs Monate vor dem Eheschließungstermin vornehmen. Dabei muss der Ort, an dem Sie die Eheschließung anmelden, nicht gleichzeitig der Ort sein, an dem Ihre Ehe geschlossen werden soll. Ihre Eheschließung können Sie grundsätzlich in jedem Standesamt in Deutschland durchführen lassen.

Sofern Sie in Düren gemeldet sind, aber bei einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Ihre geprüften Unterlagen nach der Anmeldung Ihrer Eheschließung umgehend elektronisch und anschließend postalisch an das zuständige Standesamt weitergeleitet.

Vorsprache

Sie sollten die Anmeldung zur Eheschließung nach Möglichkeit persönlich vornehmen.

Falls einer von Ihnen verhindert sein sollte, kann mit Hilfe einer speziellen Vollmacht (siehe Downloads)  und der Vorlage aller Unterlagen die Eheschließung auch durch einen Eheschließenden allein angemeldet werden. 

Bitte beachten Sie, dass sowohl bei der Anmeldung der Eheschließung, als auch bei der Eheschließung an sich sichergestellt werden muss, dass die verlesenen Dokumente von allen Eheschließenden verstanden werden.   

Sofern Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, ist es notwendig, dass Sie einen Dolmetscher mitbringen. Die Person muss volljährig sein, sich durch ein gültiges Dokument ausweisen können und sowohl die Heimatsprache, als auch die deutsche Sprache beherrschen. 

Damit ein Termin vereinbart werden kann, müssen verschiedene Unterlagen bei der Anmeldung zur Eheschließung vorliegen.

Welche Unterlagen das konkret sind, hängt wesentlich von Ihren persönlichen Verhältnissen, Situationen und Staatsangehörigkeiten ab.

Wenn Sie beide Ihren Hauptwohnsitz in Düren haben, volljährig sind, ausschließlich die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Deutschland geboren wurden und noch nie verheiratet oder verpartnert waren, müssen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen im Original mitbringen:               

  • Personalausweis oder Reisepass
    • Sie müssen bei der Anmeldung und der Eheschließung einen gültigen Ausweis vorlegen.

  • Nachweis der Geburtsdaten und der Namensführung
    • Für Personen, die in Deutschland geboren sind oder deren Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet wurde, ist eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister erforderlich.

    • Bitte beachten Sie, dass eine Geburtsurkunde oder eine Geburtsbescheinigung nicht ausreicht.

    • Sie erhalten die Abschrift bei dem Standesamt, das Ihre Geburt beurkundet hat.

  • Geburtsurkunde Ihrer gemeinsamen Kinder
    • Sollten Sie ein gemeinsames Kind haben, wird eine Geburtsurkunde benötigt, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind.
    • Sie erhalten eine solche Urkunde bei dem Standesamt, bei dem die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.

 

Wenn Sie nicht mit Hauptwohnsitz in Düren gemeldet sind:

  • Erweiterte Meldebescheinigung
    • Sollte jemand von Ihnen nicht in Düren gemeldet sein, so benötigen Sie eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes.Die Bescheinigung wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland ausgestellt.

 

Wenn Sie bereits in Deutschland verheiratet oder verpartnert gewesen sind:

  • Nachweise über Vorehen oder Verpartnerungen
    • Wenn Sie bereits verheiratet gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Wenn Sie bereits verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk.

    • Das Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres Heiratsortes. Die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.

 

Hinweise bei Auslandsbeteiligung:

Sollte einer von Ihnen beiden

  • eine (zusätzliche) ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
  • im Ausland geboren sein,
  • im Ausland schonmal verheiratet gewesen sein oder
  • als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein,

lassen Sie sich bitte unbedingt von uns vorab persönlich beraten.

Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind.

Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung für einen Informationstermin telefonisch.

Sollte die Auflösung Ihrer Ehe oder Lebenspartnerschaft im Ausland erfolgt sein, wird ebenfalls eine Beratung beim Standesamt empfohlen, da die Auflösung unter Umständen zunächst für den deutschen Rechtsbereich über das Oberlandesgericht Düsseldorf anerkannt werden muss.

Sobald wir die Vorprüfung Ihrer Unterlagen abgeschlossen haben, werden wir uns zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen.

Zum Termin sind alle Originalunterlagen vorzulegen.

  • Anmeldung zur Eheschließung mit Prüfung ausschließlich deutsches Recht 40,00 €
  • Anmeldung zur Eheschließung mit Prüfung ausländischen Rechts 60,00 €
  • Eheurkunde je Format als Erstausführung 10,00 €
  • jede weitere Urkunde des gleichen Formats 5,00 €

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen