BIS: Suche und Detail

Bildungs- und Teilhabebedarf

Beschreibung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen analog dem SGB XII oder Bürgergeld, beziehen, können auf Antrag sogenannte "Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft" erhalten.

Sie haben das Ziel, Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht.

 

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten

Wenn die Schule oder die Kindertageseinrichtung mehrtägige Fahrten oder eintägige Ausflüge organisiert, bleibt Ihr Kind nicht ausgeschlossen. Die Kosten hierfür werden übernommen.

 

Schulbedarfspaket

Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung jeweils zum 1. August 130 Euro und zum 1. Februar 65 Euro. Anschaffungen wie Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien (z.B. Füller, Malstifte, Taschenrechner, Hefte) sollen dadurch erleichtert werden.

 

Schülerbeförderungskosten

Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, erhalten einen Zuschuss zu den notwendigen Schülerbeförderungskosten, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden. In Nordrhein-Westfalen gilt hierzu die Schülerfahrkostenverordnung, sodass Schülerbeförderungskosten im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets grundsätzlich nur für die Erstattung des Eigenanteils einer geförderten Schülerfahrkarte möglich ist.

Bei Schüler und Schülerinnen einer städtischen Schule übernimmt der Schulträger die vollen Kosten der Schülerfahrkarte bzw. wird kein Eigenanteil gefordert.

 

Lernförderung für Schülerinnen und Schüler

Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen oder zu verbessern. Wenn z.B. das Klassenziel gefährdet ist und die Schule nicht weiterhelfen kann, wird sich in vielen Fällen die Frage gezielter Nachhilfe stellen. Dies ist meist mit Kosten verbunden, die sich viele Familien nicht leisten können. Kein Kind soll aber von notwendiger Lernförderung ausgeschlossen bleiben. Daher können die erforderlichen Kosten einer geeigneten Lernförderung bis zu 14,00 € je Nachhilfestunde übernommen werden, um die Schulziele zu erreichen.

 

Zuschuss zum Mittagessen

Wenn Schulen und Kindertageseinrichtungen ein gemeinsames Mittagessen anbieten, können Kinder, die daran teilnehmen, einen Zuschuss zum Mittagessen bekommen, um die höheren Kosten auszugleichen.

 

Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Freizeiten)

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr erhalten ein Budget von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur oder Ferienangebote, um z.B. beim Musikunterricht, beim Sport, bei Spiel und Geselligkeit oder bei Freizeiten mitmachen zu können. Damit können Mitgliedsbeiträge, Unterrichtsstunden oder Teilnahme an gemeinschaftlichen Freizeitangeboten finanziert werden.

Nichtförderungsfähig sind Beiträge zur individuellen Freizeitgestaltung wie z. B. Kinobesuche, Fitnessstudio o.ä.

 

Beantragung und Auszahlung der Leistungen

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen den Kindern möglichst schnell, unbürokratisch kommen. Sie finden daher hier die wichtigsten Antragsvordrucke. Dabei werden je nach vorliegenden Voraussetzungen unterschiedliche Anträge bereitgestellt.

Die Auszahlung der Leistungen für Bildung und Teilhabe erfolgt, ausgenommen des Schulbedarfspakets, in der Regel direkt an den Leistungsanbieter. Sofern Sie bereits eine Vorauszahlung vorgenommen haben, können die Leistungen nach Vorlage entsprechender Nachweise/Belege erstattet werden.

 

Weitere Beratungsstellen

Sofern Sie weitere Fragen haben, besteht zusätzlich die Möglichkeit, unter dem nachfolgenden Link, eine externe BuT-Beratung kostenlos in Anspruch zu nehmen.

 


Hinweise und Besonderheiten

Wenn Sie Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) beziehen ist die Job-com der Kreises Düren für Ihren Antrag zuständig!