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Wohnsitz an- und abmelden bei der Meldebehörde

Beschreibung

Wenn Sie in Düren eine neue Wohnung beziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich beim Bürgerbüro als zuständige Meldebehörde anzumelden. Das Bürgerbüro nimmt diese Aufgabe für das Gebiet der Stadt Düren einschließlich seiner Stadtteile wahr.

Die Anmeldung des Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug erfolgen.

Dies können Sie online erledigen. Alternativ kann die Anmeldung auch persönlich bei der Meldebehörde durchgeführt werden. 

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Voraussetzung für die digitale Anmeldung ist der Besitz eines gültigen Personalausweises mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder einer eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN. 

 Die elektronische Wohnsitzanmeldung Schritt für Schritt erklärt.

Die elektronische Beantragung finden Sie im rechten oberen Feld unter "Onlinedienstleistung".

Persönliche Anmeldung im Bürgerbüro

Grundsätzlich muss bei der Anmeldung im Bürgerbüro jede Person persönlich vorsprechen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, beachten Sie bitte die Hinweise bei den erforderlichen Unterlagen.

Sie benötigen folgende Unterlagen (in deutscher Sprache, gegebenenfalls von einem vereidigten Übersetzer übersetzt) zur Anmeldung:

  1. alle vorhandenen Ausweisdokumente der anzumeldenden Personen (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass) oder eine Geburtsurkunde, falls ein Ausweis nicht vorhanden ist.
  2. Wohnungsgeberbescheinigung (Wohnungsgeberbestätigung) Sofern es sich um Eigentum handelt, legen Sie bitte entsprechende Nachweise (Kaufvertrag, Grundbuchauszug, o.Ä.) vor.
  3. Vollmacht Können einzelne Meldepflichtige nicht persönlich erscheinen, füllen diese einen der hier zur Verfügung gestellten Meldescheine aus und lassen diesen von einer bevollmächtigten Person oder bei Anmeldung von Familien durch eine weitere meldepflichtige Person (z.B. Ehegatte) im Bürgerbüro vorlegen. Die unter Downloads hinterlegte Vollmacht ist dann auszufüllen, wenn sie einen Meldeschein übergeben sollen und die Person nicht zu ihrer Familie gehört (z.B. Freund/Freundin, Lebensabschnittsgefährte, Verlobte). Grundsätzlich ist für jede Person, die nicht persönlich im Bürgerbüro erscheint, ein eigener Meldeschein auszufüllen. Familien (Mutter, Vater, Kinder) können einen gemeinsamen Meldeschein nutzen. Der "Familienmeldeschein" muss von einer der meldepflichtigen Personen unterschrieben werden. Bei Vorlage einer Vorsorge-/Generalvollmacht ist diese im Original vorzulegen.Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, kann an Ihrer Stelle keine bevollmächtigte Person vorsprechen.
  4. Beiblatt zur Anmeldung

In folgenden Fällen muss das Beiblatt zur Anmeldung ausgefüllt werden:

    • Sie haben weitere Wohnsitze im Inland (Nr. 1 des Beiblattes).
    • Ihr Ehegatte / Lebenspartner zieht nicht mit (Nr. 2.1 des Beiblattes).
    • Ihre minderjährigen Kinder ziehen nicht mit (Nr. 2.2 des Beiblattes).
    • Die sorgeberechtigten Personen der Kinder ziehen nicht mit (z.B. Vater des Kindes, Kind wohnt bei Mutter und deren Lebensgefährte oder Betreuung durch das Jugendamt) (Nr. 2.3 des Beiblattes).


Allgemeines zur Meldepflicht:

  • „Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. (§ 17  Abs. 1 BMG)“
  • Meldepflichtig sind alle Personen ab 16 Jahren, die eine Wohnung beziehen.
  • Nicht meldepflichtig sind:
    • Personen bis 16 Jahren; hier trifft die Meldepflicht die Person, in dessen Haushalt das Kind wohnt
    • Personen, die für eine Wohnung innerhalb Deutschlands gemeldet sind und für weniger als zwei Monate eine Wohnung innerhalb Dürens beziehen
    • Personen, die im Ausland wohnen, und sich für Besuchszwecke sich nicht länger als zwei Monate in Deutschland aufhalten.

 


Weiterführende Informationen

Dem Bürgerbüro obliegt die Pflicht zur Führung des Melderegisters. Das Melderegister dient dazu, alle Einwohnerinnen und Einwohner mit Wohnsitz Düren zu registrieren. Neben Namen und Adresse werden auch andere wesentliche Merkmale wie Geburtstag, Familienstand und Religionszugehörigkeit gespeichert.

Damit das Melderegister immer aktuell ist, ist jeder verpflichtet sich anzumelden, wenn er eine Wohnung bezieht, und abzumelden, wenn er aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung in Deutschland bezieht.

Terminvereinbarung

Sie haben ein dringendes Anliegen und möchten persönlich vorsprechen?

Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00 Uhr unsere Hotline an.