Bürgerantrag

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bürgerantrag

Beschreibung

Möchten Sie, dass Ihr Anliegen politisch behandelt wird, können Sie sich an den Bürgerausschuss wenden.

Stellen Sie in diesem Fall bitte einen Bürgerantrag. Das können Sie ganz bequem über unser Online-Formular erledigen.

Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Düren fällt, einreichen.

Themen, die ein Bürgerantrag enthalten kann:

Bürgeranträge sind möglich für alle Themen der örtlichen Gemeinschaft, für die der Rat der Stadt Düren zuständig ist.

Das können zum Beispiel sein:

•    Kindergarten/Schulen/Spielplätze
•    ÖPNV
•    Grünpflege und vieles mehr

Mitglieder des Bürgerausschusses:

Die Mitglieder des Bürgerausschusses finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.

Kontakt: 

E-Mail an den Bürgerausschuss


Rechtsgrundlagen

§ 24 GO NRW 


Voraussetzungen

Wer darf einen Bürgerantrag stellen?

Gemäß § 24 GO NRW können Einwohnerinnen und Einwohner, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen, unabhängig vom Alter, einen Bürgerantrag stellen. Juristische Personen sind nicht antragsberechtigt.

Muss ich Vorschriften erfüllen?

Der Bürgerantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden. Im Anschreiben muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne an uns wenden und sich zunächst beraten lassen, um anschließend einen Bürgerantrag zu stellen.

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