Suche
Dienstleistungsinformationen
Möchten Sie, dass Ihr Anliegen politisch behandelt wird, können Sie sich an den Bürgerausschuss wenden.
Stellen Sie in diesem Fall bitte einen Bürgerantrag. Das können Sie ganz bequem über unser Online-Formular erledigen.
Mit einem sogenannten Bürgerantrag können Sie Anregungen und Beschwerden zu einem Anliegen, welches in den Zuständigkeitsbereich des Rates der Stadt Düren fällt, einreichen.
Themen, die ein Bürgerantrag enthalten kann:
Bürgeranträge sind möglich für alle Themen der örtlichen Gemeinschaft, für die der Rat der Stadt Düren zuständig ist.
Das können zum Beispiel sein:
• Kindergarten/Schulen/Spielplätze
• ÖPNV
• Grünpflege und vieles mehr
Mitglieder des Bürgerausschusses:
Die Mitglieder des Bürgerausschusses finden Sie in unserem Ratsinformationssystem.
Rechtsgrundlagen
§ 24 GO NRW
Voraussetzungen
Die Gemeindeordnung (§ 24 GO NRW) ermöglicht jedem, d.h. allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, also auch Minderjährigen, Ausländern und Staatenlosen sowie Vereinen und Initiativen usw., einen Bürgerantrag zu stellen.
Der Bürgerantrag kann formlos per E-Mail, Brief oder über das Kontaktformular gestellt werden. Im Anschreiben muss eindeutig darauf hingewiesen werden, dass es sich um einen Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW handelt. Eine telefonische Antragstellung ist leider nicht möglich. Sie können sich aber gerne an uns wenden und sich zunächst beraten lassen, um anschließend einen Bürgerantrag zu stellen.
Onlinedienstleistungen
Sprung zur Icon Legende.Icon Legende
- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
Zuständige Einrichtung
-
- Bürgerausschuss der Stadt Düren
- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
- E-Mail: buergerausschuss@dueren.de