Beihilfe für städt. Bedienstete und Pensionäre

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Beihilfe für städt. Bedienstete und Pensionäre

Beschreibung

Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn an Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und beruhen auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. § 75 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NW).


Weitere Informationen

Aktuelle Informationen zum Beihilferecht finden Sie auch hier: 

Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW

Bezirksregierung Köln