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Dienstleistungsinformationen
Beihilfe für städt. Bedienstete und Pensionäre
Beihilfen sind Kostenbeteiligungen des Dienstherrn an Aufwendungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen und beruhen auf der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gem. § 75 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NW).
Weitere Informationen
Aktuelle Informationen zum Beihilferecht finden Sie auch hier:
Downloads
- Beihilfeantrag kurz
- Beihilfeantrag lang
- Anschreiben Zentrale Scanstelle Beihilfe
- Beihilfeantrag Anlage Pflege
- Info zu kieferorthopädischen Behandlungen
- Info zu zahnärztlichen Behandlungen
- Info zu Implantaten
- Info zu Sehhilfen
- Info zu Krankenhausbehandlungen
- Datenschutzerklärung Beihilfe städt. Bedienstete und Pensionäre
Zuständige Einrichtung
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- Personalamt
- Markt 2
- 52349 Düren
- Telefon: 02421 25-0
- E-Mail: personalamt@dueren.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Baumgarten Beihilfen, Dienstunfälle
- Telefon:
- 02421 25-2470
- E-Mail:
- p.baumgarten@dueren.de