Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Anzeige einer Verkehrsordnungswidrigkeit

Beschreibung

Ihnen ist ein Parkverstoß aufgefallen, den Sie anzeigen möchten? Stellen Sie in diesem Fall eine Fremdanzeige.

Das können Sie ganz bequem über unsere Onlinedienstleistung erledigen.

Als Anzeigenerstatter sind Sie Zeuge und verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (§57 Strafprozessordnung in Verbindung mit § 46 Ordnungswidrigkeitengesetz). Weiterhin müssen Sie auf Nachfrage des zur Sache bei Gericht gegebenenfalls als Zeugeaussagen.

Aufgrund Ihrer Angaben kann direkt geprüft werden, ob eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Eine Anonymität der Anzeigenerstatterin oder des Anzeigenerstatters sowie der Zeugen ist nicht möglich. Anonyme Anzeigen werden nicht bearbeitet.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Anzeige


Die Anzeige kann grundsätzlich formlos schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen. Zur Ver-einfachung nutzen Sie bitte, falls möglich, die Onlinedienstleistung.

Folgende Angaben werden zur Aufnahme der schriftlichen Anzeige von Ihnen benötigt:

- Name und Anschrift des Anzeigenerstatters
- Tattag und Uhrzeit (Zeitraum sollte mindestens 4 Minuten dokumentiert werden)
- Fahrzeugart (PKW, LKW, Bus, Anhänger etc.)
- Fabrikat (z.B. VW, Ford, Opel,…)
- Kennzeichen
- Örtlichkeit mit Straße und Hausnummer (eventuell auch einen anderen Anhaltspunkt (z.B. vor dem Supermarkt, Bushaltestelle usw.)
- Tatvorwurf (z.B. Parken auf dem Gehweg, Haltverbot, Sonderparkplatz für Behinder-te usw.)
- Ggf. zweiter Zeuge mit Name und Anschrift
- Fotos (Fahrzeug mit Kennzeichen, wenn möglich mit Verkehrszeichen, bei blockier-ter Zufahrt/Garage Foto von der gegenüberliegenden Straßenseite usw.)


An wen wenden

Möchten Sie auf einen allgemeinen Mangel oder auf eine generelle Situation hinweisen, steht Ihnen unser Mängelmelder zur Verfügung. Auch können Sie sich über unsere Beschwerdehotline 02421- 252500 melden.

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