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Einrichtung oder Verlängerung einer temporären Haltverbotszone - Ausnahmegenehmigung

Kurzbeschreibung

Leistungsbeschreibung

Für Umzüge, größere Lieferungen, Möbeltransporte, Montagearbeiten oder vergleichbare Anlässe wird häufig Platz zum Be- und Entladen benötigt. Falls vor der Haustüre nicht ausreichend Park- oder Haltemöglichkeiten zur Verfügung stehen, kann die Einrichtung einer temporären Haltverbotszone sinnvoll sein.

Die Straßenverkehrsbehörde kann hierfür eine verkehrsrechtliche Anordnung erteilen, mit der das Aufstellen eines zeitlich befristeten absoluten Haltverbots erlaubt wird.

Sofern an der gewünschten Stelle bereits ein absolutes Haltverbot besteht oder das Befahren des Bereichs eingeschränkt ist (z. B. in einer Fußgängerzone), kann stattdessen eine Ausnahmegenehmigung des Amts für Recht und Ordnung erforderlich sein.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Die Einrichtung einer Haltverbotszone muss rechtzeitig vor dem gewünschten Termin beantragt werden. Dazu sollte der Antrag mindestens 10 Werktage vor dem geplanten Termin gestellt werden.
  • Die Verkehrszeichen müssen spätestens 96 Stunden vor Beginn der Maßnahme aufgestellt werden.
  • Die erforderlichen Verkehrszeichen sind durch die Antragstellerin bzw. den Antragsteller selbst zu beschaffen. Diese können bei bestimmten Firmen ausgeliehen werden.

 

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Bei Umzügen innerhalb des Stadtgebietes Düren kann es erforderlich sein, sowohl an der bisherigen als auch an der neuen Anschrift eine Haltverbotszone einzurichten. (In diesem Fall werden dann vier Schilder benötigt)

Je nach örtlicher Situation kann die Straßenverkehrsbehörde einen geeigneten Standort in unmittelbarer Nähe festlegen.

Für die Bearbeitung des Antrags werden folgende Informationen benötigt:

  • Name und aktuelle Anschrift der antragstellenden Person
  • Anschrift, an der die Haltverbotszone eingerichtet werden soll
  • Datum und Dauer der Maßnahme
  • benötigte Länge der Haltverbotszone in Metern (großer Transporter, kleiner Lieferwagen, in der Regel 15m)
  • gegebenenfalls zeitliche Einschränkungen des Halteverbotes (besonders im Innenstadtbereich mit hohem Parkdruck wichtig)

Für die Bearbeitung des Antrags wird eine Gebühr von 30,00 Euro erhoben.

Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes Düren wird die Gebühr auch dann nur einmal erhoben, wenn sowohl an der bisherigen als auch an der neuen Anschrift eine Haltverbotszone benötigt wird