Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Beschreibung

Der Fachdienst Beistandschaft des Jugendamtes bietet seine Hilfe zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes an. Elternteile, die nicht mit ihrem Kind in einem Haushalt leben sind diesem gegenüber grundsätzlich unterhaltsverpflichtet. Die Höhe dieser Verpflichtung hängt vom Einkommen ab. Der Beistand versucht durch Gespräche mit allen Beteiligten eine Einigung in Unterhaltsfragen herbeizuführen. Eine gut funktionierende Unterhaltsregelung zwischen getrennt lebenden Elternteilen entzerrt häufig auch eine insgesamt angespannte Familiensituation.

Wie kann mir der Fachdienst Beistandschaft in diesem Bereich helfen?

  • Wir beraten und unterstützen in Unterhaltsfragen, vor und nach der Geburt des Kindes
  • Wir berechnen und verfolgen die Unterhaltsansprüche des Kindes
  • Wir beurkunden die Unterhaltsverpflichtung
  • Wir vertreten das Kind vor Gericht, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seine Verpflichtung nicht anerkennen möchte
  • Wir vollstrecken die Unterhaltsansprüche des Kindes, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Verpflichtung nicht freiwillig nachkommt.

 

Weitere Beratungsleistungen der Beistandschaft


Kosten

Die Beratungsleistungen des Jugendamtes sind kostenfrei

Zuständige Einrichtung