Wappengenehmigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Wappengenehmigung

Beschreibung

Die Stadt Düren führt gem. § 14 Abs. 2 GO NRW ein Stadtwappen. Bei diesem handelt es sich um ein Hoheitszeichen, das ebenso wie der Name unter dem Schutz eines Versagungsrechtes bei missbräuchlicher Verwendung steht. 

Wappen der Stadt Düren

Unter den Schutz vor unbefugter Verwendung des Gemeindewappens fällt auch eine ähnliche Wiedergabe des Wappens, sofern diese die wesentlichen Merkmale des Originalwappens enthält.

Die Nutzung des Wappens durch Dritte bedarf der vorherigen Genehmigung der Stadt Düren. Die Genehmigung ist in Textform bei der Stadt Düren, Büro Bürgermeister – Gemeinde- und Ratsangelegenheiten einzuholen.  Hierfür können Sie gerne den (nebenstehenden) Onlineantrag verwenden. Die Genehmigung erfolgt in Einzelfallentscheidung und wird grundsätzlich für die beantragte Nutzung zweckgebunden erteilt.


Erforderliche Unterlagen

Der Antrag sollte zumindest die nachfolgenden Angaben enthalten:

  • Name, Anschrift und E-Mailadresse des Antragsstellers. Ggf. eine Telefonnummer für etwaige Rückfragen
  • Angaben zur Art, Form und ggf. Dauer der Verwendung, sowie eine kurze Begründung zur Nutzung. Es kann gerne ein Entwurf, wie das Wappen verwendet werden soll, beigefügt werden.

Hinweise und Besonderheiten

Der Widerruf des Wappens ist jederzeit möglich, wenn

  • etwaige Auflagen zur Nutzung nicht erfüllt werden
  • die Genehmigung durch unrichtige Angaben erlangt wurde
  • das Wappen nicht in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird
  • der Anschein eines amtlichen Charakters erweckt
  • die Nutzung in sitten- oder verfassungswidriger Art erfolgt
  • die Nutzung dem Ansehen der Stadt Düren schadet

Voraussetzungen

Die Genehmigung zur Nutzung des Wappens setzt voraus, dass

  • das Wappen in heraldisch korrekter Ausführung verwendet wird. Hierzu erhalten Sie zusammen mit der Genehmigung die Dateien per E-Mail im PDF-Format
  • mit der Art der Verwendung nicht der Anschein eines amtlichen Charakters/ einer Verbindung mit der Stadt Düren hervorgerufen wird
  • berechtigte Interessen der Stadt Düren nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, dass die Verwendung des Wappens insbesondere nicht in einer Art und Weise geschieht, die für dessen Ansehen und Würde abträglich ist.

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