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Bestands- und Besetzungskontrolle

Beschreibung

Öffentlich geförderte Wohnungen werden im Rahmen von Ortsbesichtigungen in regelmäßigen Abständen überprüft. Hierbei soll festgestellt werden, ob die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter genutzt werden, das Haus sich in einem ordnungsgemäßen instand gehaltenen Zustand befindet, ob gegebenenfalls bauliche Veränderungen durchgeführt wurden und nur die zulässige Kostenmiete/Bewilligungsmiete erhoben wird.

Eigentümer von öffentlich gefördertem Wohnraum werden über eine Kontrolle in Kenntnis gesetzt und sollen anschließend die Mieter des Objektes hierüber informieren.

Mieter von öffentlich gefördertem Wohnraum werden dazu angehalten, Mängel in ihren Wohnungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen.

Findet keine Mängelbehebung in einem angemessenen Zeitraum statt, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wohnungsbesichtigung zu stellen.

Weitere Informationen zu öffentlich geförderten Objekten finden Sie auf unserer Seite zu öffentlich gefördertem Wohnraum.

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Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen