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Ehefähigkeitszeugnis

Kurzbeschreibung

zur Eheschließung im Ausland

Beschreibung

Sie möchten im Ausland heiraten und haben die deutsche Staatsangehörigkeit oder unterliegen vorrangig dem deutschen Recht (Asylberechtigte, heimatlose Ausländer*innen, Ausländer*innen und anerkannte Geflüchtete sowie Staatenlose)? 

Dann Fragen Sie zunächst beim ausländischen Standesamt, welche Unterlagen Sie hierfür benötigen.

In einigen Ländern benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis.

Die Urkunde wird in mehrsprachiger Form ausgestellt und bestätigt, dass nach deutschem Recht keine Ehehindernisse bestehen und Sie die Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen.

Zur Prüfung der Ehefähigkeit benötigen wir daher die Unterlagen beider Eheschließenden.

Beachten Sie bitte, dass je nach Jahreszeit und Arbeitsaufkommen mit Wartezeiten von mehreren Wochen zur Terminvergabe zwecks Beratung, Antragstellung und Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnis gerechnet werden muss. Melden Sie sich daher bitte frühzeitig, um Ihren Wunscheheschließungstermin im Ausland nicht zu gefährden!

  • Personalausweis oder Reisepass
    • Für das Ehefähigkeitszeugnis müssen Sie gültige Ausweise oder Pässe vorlegen.
    • Sollte sich einer von Ihnen beiden im Ausland aufhalten, ist eine beglaubigte Passkopie und ggfs. ein Aufenthaltstitel einzureichen.

bei Auslandsbeteiligung

Sollte einer von Ihnen beiden

    • eine (zusätzliche) ausländische Staatsangehörigkeit besitzen,
    • im Ausland geboren sein,
    • im Ausland schonmal verheiratet gewesen sein oder
    • als Aussiedler*in oder Übersiedler*in nach Deutschland gekommen sein,

lassen Sie sich bitte unbedingt von uns vorab persönlich beraten. Sie erhalten dann von uns ein Merkblatt, in dem sämtliche erforderlichen Unterlagen individuell für Sie aufgelistet sind. 

  • erweiterte Meldebescheinigung
    • Sie benötige eine aktuelle erweiterte Meldebescheinigung mit Angabe Ihres Familienstandes, wenn jemand von Ihnen nicht in Düren gemeldet ist. Die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes stellt die Bescheinigung aus. 

  • aktuelle beglaubigte Abschrift des Geburtsregisters
    • Sie benötigen einen aktuellen Auszug aus dem Geburtsregister, wenn Sie in Deutschland geboren sind oder Ihre Geburt bei einem deutschen Standesamt nachbeurkundet worden ist. Diesen erhalten sie bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes. 

    • Für im Ausland geborene Personen ist entweder eine vollständige Geburtsurkunde mit Übersetzung in die deutsche Sprache oder eine internationale Geburtsurkunde, die die deutsche Sprache enthält, erforderlich.

      • In der Geburtsurkunde müssen Ihre Eltern aufgeführt sein.

      • Die Übersetzung muss durch eine in Deutschland öffentlich bestellte oder beeidigte Dolmetscher*in oder eine*n Übersetzer*in erfolgen. 

      • Urkunden und Übersetzungen müssen im Original vorgelegt werden. 

      • Je nach Land kann eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) der Urkunde erforderlich sein.

  • Nachweise über Vorehen oder Verpartnerungen
    • Wenn Sie schon einmal  in Deutschland verheiratet waren benötigen Sie zusätzlich einen aktuellen Auszug aus dem Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk. Sie erhalten dieses beim Standesamt Ihres Heiratsortes.

    • Wenn Sie bereits verpartnert gewesen sind, benötigen Sie zusätzlich die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Diesen Auszug aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde. 

    • Sollte eine Eheschließung oder Eheauflösung im Ausland (auch in der Vergangenheit) erfolgt sein, nutzen Sie bitte die Möglichkeit eines persönlichen Informationstermins. 

  • Namensänderung
    • Sollte sich Ihr Name durch eine Namensänderung geändert haben, ist die Vorlage der Namensänderungsurkunde notwendig.

  • Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder
    • Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt des Geburtsortes.

Sobald wir die Vorprüfung Ihrer Unterlagen abgeschlossen haben, werden wir uns zur Terminvereinbarung mit Ihnen in Verbindung setzen. Zum Termin sind alle Originalunterlagen vorzulegen.

Das ausgestellte Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeit von 6 Monaten.

Nach der Ausstellung haben Sie ein halbes Jahr Zeit, die restlichen Formalitäten im Land der Eheschließung zu erledigen und einen Trautermin zu finden.

Beglaubigung in Form einer Apostille oder Legalisation 

Bitte erkundigen Sie sich auch rechtzeitig im Standesamt der Eheschließung, welche weiteren Unterlagen Sie zusätzlich zum Ehefähigkeitszeugnis benötigen und welche Qualität diese haben müssen.

Eventuell muss das Ehefähigkeitszeugnis eine Beglaubigung in Form einer Apostille (durch die Bezirksregierung Köln) oder eine Legalisation (durch ein in Deutschland ansässiges Konsulat des Eheschließenden Landes) enthalten.

 

Familienstandsbescheinigung 

Es gibt Länder, in denen Sie für eine Eheschließung neben den Urkunden nur eine Familienstandsbescheinigung benötigen.

Die Familienstandsbescheinigung ist nach deutschem Recht die erweiterte Meldebescheinigung. 

  • Sie beinhaltet neben Ihrer Meldeadresse, Ihre Staatsangehörigkeit und Ihren Familienstand. 
  • Eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten Sie im Bürgerbüro.

Erweiterte Meldebescheinigung online beantragen

Alternativ können Sie einen Termin im Bürgerbüro buchen:

Terminreservierung für die  Erweiterte Meldebescheinigung

Das Standesamt Düren ist für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnis zuständig, wenn Ihr aktueller Wohnsitz im Stadtgebiet Düren ist, bzw. Ihr letzter Wohnsitz in Deutschland vor dem Wegzug ins Ausland im Stadtgebiet Düren war. 

Andere Gemeinden oder Städte im Kreis Düren haben eigene Standesämter. Sollten Sie dort gemeldet (gewesen) sein, wenden Sie sich bitte an das entsprechende Standesamt des (vor dem Wegzug ins Ausland gemeldeten) Wohnortes.

Sofern Sie sich niemals oder nur vorübergehend in Deutschland aufgehalten haben, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

  • mit Prüfung von ausschließlich deutschem Recht kostet 40,00 €.
  • mit Prüfung von ausländischem Recht kostet 66,00 € (Dies ist der Fall wenn jemand von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt)

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen