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Grundsteuer
Beschreibung
Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer*in des jeweiligen Grundbesitzes.
Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Aufgrund der Grundsteuerreform gelten in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellung) vom Finanzamt Düren ermittelt wurden, sowie neue Grundsteuermessbeträge, die auf den 01.01.2025 vom Finanzamt Düren festgesetzt wurden. Dieser neu festgestellte Grundsteuermessbetrag ist maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer ab dem Jahr 2025.
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks war verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen (Frist: 31. Januar 2023).
Weitere und aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.
Bei Fragen erreichen Sie das für Grundstücke im Stadtgebiet Düren zuständige Finanzamt Düren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02421-947-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr).
Berechnung der Grundsteuer
Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein Grundsteuerwert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.
Die Höhe des Grundsteuerwertes und des Messbetrages ergibt sich aus dem jeweiligen Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.
Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages sind an das Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.
Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr.
Grundsteuerhebesätze
seit 2025:
für Grundsteuer A = 529 v. H.
für Grundsteuer B = 673 v. H.
Vorjahre 2010 bis 2024:
für Grundsteuer A = 370 v. H.
für Grundsteuer B = 590 v. H.
Im Zuge der Umsetzung der Grundsteuerreform sind die neu ab 01.01.2025 geltenden Hebesätze „aufkommensneutral“ festgesetzt worden. Das bedeutet, dass es im Gesamten der Höhe nach zu keiner Veränderung des jeweiligen Grundsteueraufkommens im Vergleich zur bisherigen Rechtslage kommt. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die Grundsteuer für jedes einzelne Grundstück unverändert bleibt. Es kann im Einzelfall daher zu einer deutlich höheren, geringeren oder gleichbleibenden Grundsteuerbelastung kommen.
Für die Grundsteuer B ist ein einheitlicher Hebesatz beschlossen worden. Das bedeutet, dass für Wohn- und Nichtwohngrundstücke der gleiche Hebesatz zur Anwendung kommt.
Weitere Informationen zu der vom Rat der Stadt Düren beschlossenen Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Düren für das Haushaltsjahr 2025 (Hebesatzsatzung) finden Sie im Ratsinformationssystem für Bürger (Suchwort: „2024-0422“). Die öffentliche Bekanntmachung der Hebesatzsatzung erfolgte im Amtsblatt der Stadt Düren, 15. Jahrgang, Nr. 31 vom 19. Dezember 2024.
Eigentumswechsel
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Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Steuern
-
- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2222 - E-Mail:
steueramt@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Dahlem
Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Rölsdorf- Telefon:
- 02421 25-2774
- E-Mail:
- j.dahlem@dueren.de
-
Frau Junker
Grundbesitzabgaben Birgel, Derichsweiler, Lendersdorf, Niederau- Telefon:
- 02421 25-2772
- E-Mail:
- l.junker@dueren.de
-
Frau Ahrweiler
Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Rölsdorf- Telefon:
- 02421 25-2773
- E-Mail:
- a.ahrweiler@dueren.de
-
Frau Briem
Grundbesitzabgaben Birkesdorf, Gürzenich- Telefon:
- 02421 25-2771
- E-Mail:
- u.briem@dueren.de
-
Frau Dahmen
Grundbesitzabgaben Arnoldsweiler, Echtz-Konzendorf, Hoven, Mariaweiler, Merken- Telefon:
- 02421 25-2764
- E-Mail:
- l.dahmen@dueren.de
-
Frau Šendro
Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Berzbuir, Gürzenich, Kufferath- Telefon:
- 02421 25-2775
- E-Mail:
- e.sendro@dueren.de