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Verlust/Diebstahl der Ausweisdokumente

Beschreibung

Sollten Sie ein deutsches Ausweisdokument verlieren oder sollte Ihnen ein solches Dokument gestohlen werden, so ist dies dem Bürgerbüro unverzüglich mitzuteilen. Diese Dokumente werden weltweit zur Fahndung ausgeschrieben. Bitte sprechen Sie hierzu im Bürgerbüro zu dessen Öffnungszeiten vor.

Diebstahl

Jede Meldung eines Diebstahles stellt eine Strafanzeige da, die vom Bürgerbüro an die Kreispolizeibehörde übermittelt wird. Sollten Sie bestohlen werden, notieren Sie sich bitte Ort und Zeit des Diebstahls, da Sie diese Angaben bei der Meldung im Bürgerbüro mitteilen müssen. Zusätzlich sollten Sie immer noch eine Strafanzeige bei der Kreispolizeibehörde aufnehmen lassen. Haben Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet, bringen Sie diese bitte mit ins Bürgerbüro.

Verlust

Ein Verlust ist ausschließlich dem Bürgerbüro mitzuteilen. Eine Mitteilung an die Polizei ist nicht erforderlich.

Wiederauffinden von Ausweisdokumenten

Sollten Sie Ihr als gestohlen oder verloren gemeldetes Ausweisdokument wiederfinden, zeigen Sie bitte auch dies beim Bürgerbüro an. Dies ist unbedingt erforderlich, da Ihr Dokument sonst weiterhin als verloren gilt und weltweit zur Fahndung ausgeschrieben ist.

Notwendige Unterlagen

Sofern vorhanden: Anderes Ausweisdokument (z.B. bei Verlust des Personalausweises der Reisepass, abgelaufener und entwerteter Personalausweis) Bei Diebstahl: Anzeige der Polizei (sofern bereits Anzeige erstattet worden ist)

Antrag auf einen neuen Personalausweis

Wenn sie einen neuen Personalausweis beantragen möchten finden sie weitere Information zur Beantragung im Bürgerportal unter Personalausweis 

 


Kosten

Die Verlustanzeige ist kostenlos.