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Wasserzwischenzähler - Zählerstandmitteilung (Jährliche Ablesung)

Beschreibung

Nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage (Kanalisation) eingeleitete Wassermengen (z. B. zur Gartenbewässerung) bleiben bei der Gebührenberechnung unberücksichtigt. Der Nachweis ist durch Abwassermesser oder durch fest in das Rohrleitungssystem installierte bzw. fest verplombte geeichte Wasserzähler ausnahmsweise durch andere nachprüfbare Unterlagen zu führen. Die Kosten für den fachgerechten Einbau und die Unterhaltung der Messvorrichtungen hat der Gebührenpflichtige selbst zu tragen.

Der Einbau eines Wasserzwischenzählers (z. B. zur Gartenbewässerung) ist der Stadt Düren, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern umgehend schriftlich mitzuteilen. Zur Anmeldung und für weitere Informationen steht Ihnen der Onlinedienst Wasserzwischenzähler - Gartenbewässerung (Anmeldung) zur Verfügung.


Die Mitteilung des Zählerstandes und damit der Antrag auf Abzug von nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleiteten Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr für ein Kalenderjahr muss spätestens bis zum 15.02. des Folgejahres schriftlich bei der Stadt Düren, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern eingegangen sein. Nach Ablauf dieses Datums findet eine Berücksichtigung dieser Wasserschwundmengen nicht mehr statt (Ausschlussfrist).

Es bietet sich an, den Zählerstand gleich nach dem Ende der Gartensaison abzulesen. Eine gesonderte Aufforderung zur Selbstablesung durch die Stadt Düren erfolgt nicht.

Den Zählerstand können Sie hier mit unserem Onlineantrag mitteilen.

Alternativ steht Ihnen das entsprechende Formular unter Downloads zur Verfügung.

 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen