Bestands- und Besetzungskontrolle

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bestands- und Besetzungskontrolle

Beschreibung

Die Bestands- und Besetzungskontrolle soll die Zweckbestimmung des öffentlich-geförderten Wohnraums sicherstellen. Daher sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, in regelmäßigen Abständen örtlich zu überprüfen. 

Hierbei soll festgestellt werden, ob die Wohnungen durch wohnberechtigte Mieter*innen genutzt werden, nur die zulässige Kostenmiete erhoben wird, das Haus sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet und ob gegebenenfalls bauliche Veränderungen vorgenommen wurden.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen