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Dienstleistungsinformationen
Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer*in des jeweiligen Grundbesitzes.
Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen.
Berechnung der Grundsteuer
Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.
Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergibt sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.
Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages sind an das Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.
Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr.
Grundsteuerhebesätze
seit 2010:
für Grundsteuer A = 370 v. H.
für Grundsteuer B = 590 v. H.
Eigentumswechsel
Was ist zu tun, wenn Sie ein Haus/eine Wohnung/ein Grundstück verkauft haben?
Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421/25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Onlinedienstleistungen
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
- Kostenpflichtig
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Zuständige Einrichtung
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- Steuern
- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
- Telefon: 02421 25-2222
- E-Mail: steueramt@dueren.de
Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Dahlem Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Rölsdorf
- Telefon:
- 02421 25-2774
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Frau Ahrweiler Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Rölsdorf
- Telefon:
- 02421 25-2773
-
Frau Klein Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Birgel, Derichsweiler, Lendersdorf, Niederau
- Telefon:
- 02421 25-2772
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Frau Effertz Grundbesitzabgaben Arnoldsweiler, Berzbuir, Echtz-Konzendorf, Hoven, Kufferath, Mariaweiler, Merken
- Telefon:
- 02421 25-2764
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Frau Briem Grundbesitzabgaben Birkesdorf, Gürzenich
- Telefon:
- 02421 25-2771