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Grundsteuer

Kurzbeschreibung

Grundsteuerreform

Beschreibung

Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.

Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er

  • land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
  • bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
  • gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)


Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer*in des jeweiligen Grundbesitzes.

 

Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen

Aufgrund der Grundsteuerreform gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.

Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen (Frist:  31. Januar 2023).

Weitere und aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.

Bei Fragen erreichen Sie das für Grundstücke im Stadtgebiet Düren zuständige Finanzamt Düren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02421-947-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr).

Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage berechnet und erhoben. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende / festgestellte Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer.

 

Berechnung der Grundsteuer

Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.

Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergibt sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.

Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages sind an das Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.

Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr.

Grundsteuerhebesätze

seit 2010:

für Grundsteuer A = 370 v. H.

für Grundsteuer B = 590 v. H.

 

Eigentumswechsel 

Was ist zu tun, wenn Sie ein Haus/eine Wohnung/ein Grundstück verkauft haben?

 

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Onlinedienstleistung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen