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Grundsteuer
Kurzbeschreibung
Grundsteuerreform
Beschreibung
Die Grundsteuer gehört zu den Grundbesitzabgaben.
Jeder Grundbesitz wird besteuert, unabhängig davon, ob er
- land- oder forstwirtschaftlich genutzt wird (Grundsteuer A)
- bebaut oder unbebaut ist (Grundsteuer B),
- gewerblich genutzt wird oder zu Wohnzwecken dient (Grundsteuer B)
Grundsätzlich zahlungspflichtig ist der/die Eigentümer*in des jeweiligen Grundbesitzes.
Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen
Aufgrund der Grundsteuerreform gelten in Nordrhein-Westfalen ab 2025 neue Grundsteuerwerte, die auf den 01.01.2022 (Hauptfeststellung) ermittelt werden müssen.
Jede Eigentümerin und jeder Eigentümer eines Grundstücks ist verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) beim zuständigen Finanzamt einzureichen (Frist: 31. Januar 2023).
Weitere und aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform in Nordrhein-Westfalen finden Sie auf der Internetseite der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen unter www.grundsteuer.nrw.de.
Bei Fragen erreichen Sie das für Grundstücke im Stadtgebiet Düren zuständige Finanzamt Düren unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline 02421-947-1959 (Montag-Freitag von 9 bis 13 Uhr).
Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 wird die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage berechnet und erhoben. Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende / festgestellte Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer.
Berechnung der Grundsteuer
Im Rahmen der Bewertung eines Grundstückes durch das zuständige Finanzamt wird ein Einheitswert festgesetzt, aus dem unter Anwendung einer Steuermesszahl der Grundsteuermessbetrag errechnet wird.
Die Höhe des Einheitswertes und des Messbetrages ergibt sich aus dem jeweiligen Einheitswert- und Grundsteuermessbescheid, den jeder Eigentümer vom Finanzamt erhält.
Einwände gegen die Höhe der Grundsteuer hinsichtlich des Grundsteuermessbetrages sind an das Finanzamt zu richten, das den Grundsteuermessbescheid erteilt hat.
Durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrages mit dem jeweils geltenden Hebesatz der Stadt Düren errechnet sich die Grundsteuer für das Veranlagungsjahr.
Grundsteuerhebesätze
seit 2010:
für Grundsteuer A = 370 v. H.
für Grundsteuer B = 590 v. H.
Eigentumswechsel
Was ist zu tun, wenn Sie ein Haus/eine Wohnung/ein Grundstück verkauft haben?
Terminvergabe
Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.
Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Steuern
-
- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
-
- Telefon:
02421 25-2222 - E-Mail:
steueramt@dueren.de
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Dahlem
Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Rölsdorf- Telefon:
- 02421 25-2774
- E-Mail:
- j.dahlem@dueren.de
-
Frau Junker
Grundbesitzabgaben Birgel, Derichsweiler, Lendersdorf, Niederau- Telefon:
- 02421 25-2772
- E-Mail:
- l.junker@dueren.de
-
Frau Ahrweiler
Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Rölsdorf- Telefon:
- 02421 25-2773
- E-Mail:
- a.ahrweiler@dueren.de
-
Frau Briem
Grundbesitzabgaben Birkesdorf, Gürzenich- Telefon:
- 02421 25-2771
- E-Mail:
- u.briem@dueren.de
-
Frau Dahmen
Grundbesitzabgaben Arnoldsweiler, Echtz-Konzendorf, Hoven, Mariaweiler, Merken- Telefon:
- 02421 25-2764
- E-Mail:
- l.dahmen@dueren.de
-
Frau Šendro
Grundbesitzabgaben Altes Stadtgebiet, Berzbuir, Gürzenich, Kufferath- Telefon:
- 02421 25-2775
- E-Mail:
- e.sendro@dueren.de