Kinderreisepass

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kinderreisepass

Beschreibung

Der frühere Kinderausweis wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt. Er wurde ersetzt durch den Kinderreisepass. Der Kinderreisepass ist fälschungssicher und maschinenlesbar. Er wird für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres ausgestellt und ist mit einem Lichtbild zu versehen.

Der Kinderreisepass ist seit dem 01.01.2021 nur noch 1 Jahr gültig. Eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist bei einem gültigen Dokument nach wie vor möglich.  

Bereits seit dem 1. November 2007 können Kinder nicht mehr in den Reisepass ihrer Eltern eingetragen werden.

Es ist jedoch nicht zwingend erforderlich einen Kinderreisepass zu beantragen. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Kinder einen Personalausweis (z. B. für Reisen innerhalb der EU) und/oder einen Reisepass zu beantragen. 

Bitte beachten Sie ebenso die Hinweise aus dem „Hinweisblatt - Ausstellung von Ausweisdokumenten für Minderjährige“. Sie finden dieses rechts in den Downloads.

Voraussetzungen

- Hauptwohnsitz in Düren.

- Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

- Ihr Kind muss bei der Beantragung und der Verlängerung des Kinderreisepasses immer mit ins Bürgerbüro kommen, unabhängig vom Alter des Kindes.

- Vorlage der schriftlichen Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten.

Notwendige Unterlagen

- Alter Kinderreisepass oder bei der erstmaligen Beantragung die Geburtsurkunde des Kindes.

- Aktuelles biometrietaugliches Lichtbild in der Größe 45 mm x 35 mm im Hochformat ohne Rand.

Alternativ kann für Kinder ab dem 4.Lebensjahr die unten beschriebene Speed Capture Station vor Ort zur Erstellung des Lichtbildes genutzt werden. 

- Gültiges Ausweisdokument der Sorgeberechtigten.

- Bei gemeinsamem Sorgerecht: Zustimmungserklärungen und Ausweise beider Sorgeberechtigten.Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Pass beantragen. Einer Zustimmung des anderen Elternteils bedarf es nicht, wenn davon auszugehen ist, dass dieser mit dem gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes einverstanden ist. Ein Indiz hierfür ist die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

(Die Zustimmungserklärung ist unter Downloads zu finden.)

- Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Speed Capture Station für Passfoto, Fingerabdrücke, Unterschrift

Die Speed Capture ist ein Terminal, an dem Sie in wenigen Minuten selbstständig die für die Beantragung eines Ausweises notwendigen biometrischen Merkmale - sprich Passfoto, Fingerabdrücke und Unterschrift - erfassen lassen können.

Da die Aufnahme des Passfotos mit Kindern unter 4 Jahren schwierig ist, bitten wir für diese ein Lichtbild vom Fotografen vorzulegen. 

Weitere Informationen zur Speed Capture Station

 

Terminreservierung

Zur Online-Terminvereinbarung

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Dann schauen Sie (montags-freitags) morgens zwischen 07.30 und 08.00 Uhr in den Online-Terminkalender. Dort geben wir tagesaktuell zusätzliche Termine frei.

Oder rufen Sie (montags-freitags) ab 08.00-12.00 Uhr unsere Hotline an.


Rechtsgrundlagen

PassVwV, PassG


Kosten

Die Neuausstellung eines Kinderreisepass kostet 13,00 Euro.

Die Verlängerung oder Änderung des Kinderreise-
passes kostet 6,00 Euro.

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei Antragstellung vor Ort anfallen.

Sie können in unserem Bürgerbüro ganz bequem mit Girocard, Debitkarte oder bar bezahlen.