Veranstaltungen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Veranstaltungen

Kurzbeschreibung

Anmeldung einer Veranstaltung

Beschreibung

Grundsätzlich sind Veranstaltungen im Freien vorab bei der zentralen Ansprechstelle der Stadt Düren anzumelden. Dies gilt nicht nur für Großveranstaltungen, sondern auch für kleinere Veranstaltungen und jährlich wiederkehrende Veranstaltungen, wie beispielsweise Umzüge, Brauchtumsveranstaltungen, Sportveranstaltungen, Märkte, Musikveranstaltungen und viele weitere.


Die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen sorgt für die Beteiligung aller zuständigen Stellen innerhalb der Stadtverwaltung und anderer Behörden, die für die ordnungsgemäße Genehmigung und Abwicklung einer Veranstaltung nötig sind. Auch prüft sie, ob ein Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zu erstellen ist.
Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt über ein Anmeldeformular. Dieses können Sie sich hier herunterladen und entweder postalisch oder digital bei der zentralen Ansprechstelle für Veranstaltungen einreichen.


Bei Fragen rund um die Anmeldung und das Thema Veranstaltungen steht Ihnen die zentrale Ansprechstelle für Veranstaltungen gerne zur Seite.


Erforderliche Unterlagen

  • Anmeldeformular
  • Veranstaltungsbeschreibung
  • Weitere vorzulegende Dokumente/ Nachweise/ Anträge ergeben sich aus dem Anmeldeformular

Fristen

Die folgenden Fristen beruhen auf Erfahrungswerten und haben sich in der Vorbereitungsphase von Veranstaltungen als praktikabel erwiesen. Eine Nichteinhaltung der Zeitvorgaben durch den Veranstalter kann die Ablehnung der Veranstaltung aufgrund mangelnder Vorbereitungszeit bewirken.

  1. 7-Monatsfrist: Veranstaltungen mit erhöhtem Gefährdungspotenzial
  2. 3-Monatsfrist: sonstige Veranstaltungen ohne erhöhtes Gefährdungspotenzial
  3. 1-Monatsfrist: Festumzüge, Straßenfeste, kleinere Sportveranstaltungen, die weder unter a. noch b. fallen, wie beispielsweise Maifeste, Spendenläufe, etc.

Für a. und b. ist spätestens einen Monat nach Beginn oben genannter Frist ist eine Veranstaltungsbeschreibung bei dem zentralen Ansprechpartner einzureichen.

Für Veranstaltungen mit Sicherheitskonzepten sind über die Anmeldefrist hinaus noch weitere Fristen zu beachten.


Weitere Informationen

TIM-online (nrw.de)


Hinweise und Besonderheiten

Hinweise zum Sicherheitskonzept:

Bei Veranstaltungen mit einem erhöhtem Gefährdungspotenzial ist ein Sicherheitskonzept zwingend erforderlich. Dies ist durch den Veranstalter zu erstellen. Die Erstfassung des Sicherheitskonzeptes ist der Behörde spätestens 4 Monate vor Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist der Behörde die Endfassung des Sicherheitskonzeptes zur Erklärung des Einvernehmens vorzulegen.

Bei der Endfassung darf es sich höchstens um die dritte Fassung des Sicherheitskonzeptes handeln.


Voraussetzungen

  • Vollständig ausgefüllter Anmeldebogen
  • Frühzeitige Kontaktaufnahme

Kosten

Die Kosten sind abhängig von den Gebühren für die jeweils erforderlichen Genehmigungen. Die Zahlungsaufforderung zur Überweisung des Betrages erhalten Sie mit der Genehmigung.

 

Hierzu passende Dienstleistungen: 

Feuerwerk anmelden: Möchten Sie auf Ihrer Veranstaltung ein Feuerwerk zünden, finden Sie hier alle Informationen und Voraussetzungen. 

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Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson