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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
AnliegerbescheinigungBeschreibung
Eine Anliegerbescheinigung gibt Auskunft darüber, ob für ein bestimmtes Grundstück noch Erschließungs-, Straßenbau- und/oder Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind.
Auskunft hierüber können nur die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks, eine von ihm bevollmächtigte Person oder Dritte mit Nachweis eines berechtigten Interesses erhalten.
Die Auskunft ist schriftlich zu beantragen und gebührenpflichtig.
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Zuständige Einrichtung
- Amt für Tiefbau und Grünflächen
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- Kaiserplatz 2 - 4
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2651 - E-Mail:
tiefbauamt@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02421 25-2676
- E-Mail:
- a.rheinbach-frings@dueren.de