Schmutzwassergebühren

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schmutzwassergebühren

Beschreibung

Die Schmutzwassergebühren gehören zu den Grundbesitzabgaben und werden für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage zur Beseitigung von Schmutzwasser erhoben.

Berechnungsgrundlage

Bemessungsgrundlage sind die von den Wasserversorgungsunternehmen gelieferten Wassermengen sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z.B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzungsanlagen). Berechnungseinheit ist der Kubikmeter (cbm).

Die Wassernutzung über einen Brunnen oder eine Regenwassernutzungsanlage ist der Stadt Düren, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern schriftlich anzuzeigen. Hierfür steht Ihnen der Onlinedienst Regenwassernutzungsanlage (Anmeldung) zur Verfügung.

Die auf diese Weise in den Kanal eingeleiteten Wassermengen sind durch geeichte Zähler zu ermitteln. Die Zählerstände sind der Stadt Düren, Amt für Finanzen, Abteilung Steuern jährlich jeweils bis zum 15.01. des Folgejahres schriftlich mitzuteilen, gerne unter Beifügung eines aktuellen Fotos des Zählers.

Die Schmutzwassergebühr wird zunächst als Vorauszahlung für das Kalenderjahr erhoben und anschließend mit gesondertem Bescheid nach dem tatsächlichen Wasserverbrauch endgültig abgerechnet.

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühr kann erst erfolgen, wenn dem Amt für Finanzen, Abteilung Steuern, die gelieferten Wassermengen des gesamten Kalenderjahres (Erhebungszeitraum) von den Wasserversorgungsunternehmen vorliegen. Da nicht alle Stadtgebiete bzw. Ortsteile zum Jahresende abgelesen werden, erfolgen die Abrechnungen in Abhängigkeit des jeweiligen Ablesezeitpunktes.


Rohrbruch

Sind - bedingt durch einen Rohrbruch - große Frischwassermengen nicht in den Abwasserkanal geleitet worden, kann auf Antrag ein Durchschnittsverbrauch der letzten Jahre der Gebührenberechnung zugrunde gelegt werden.

Voraussetzungen:

  • schriftlicher Antrag mit Schilderung der Sachlage,
  • Vorlage von geeigneten Nachweisen (z. B. Reparaturrechnung)


Gebührensatz 

seit 2024: 2,98 Euro/cbm

Vorjahre:

für 2023: 2,95 Euro/cbm

für 2022: 2,63 Euro/cbm

 für 2021: 2,52 Euro/cbm

 für 2020: 2,32 Euro/cbm

Bei Gebührenänderungen finden Sie ab Versendung der Abgabenbescheide zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres ein entsprechendes Hinweisblatt zu den Gebührenänderungen des aktuellen Jahres unter Downloads. 


Wasserzwischenzähler (z.B. für Gartenbewässerung)

Weitere Informationen finden Sie unter Wasserzwischenzähler - Gartenbewässerung (Anmeldung).

Terminvergabe

Aktuell erfolgt die Terminvergabe direkt über die/den jeweilige/n Sachbearbeiter/in entsprechend der Angaben im Bescheid oder über die Hotline 02421 25-2222.

Eine Online-Terminvergabe findet derzeit nicht statt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen