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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Örtliche BetreuungsbehördeBeschreibung
Betreuungsstelle für Erwachsene
Für eine/n Volljährige*n kann auf Grund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung eine Betreuung eingerichtet werden, wenn er vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen.
Eine Betreuung kann von Amts wegen oder auf Antrag des/der Betroffenen eingerichtet werden.
Über das zuständige Amtsgericht wird im Rahmen eines sogenannten Betreuungsverfahrens geprüft, ob die Einrichtung einer Betreuung erforderlich ist, wer als Betreuer*in bestellt werden kann und in welchen Lebensbereichen eine Betreuung notwendig ist.
Eine Betreuung wird nach dem Erforderlichkeitsgrundsatz für bestimmte Lebensbereiche eingerichtet. Der/Die Betreuer*in soll dem/der Betreuten bei der Regelung seiner/ihrer Angelegenheiten Hilfestellung leisten und zwar solange, wie notwendig.
Ebenso wird geprüft, ob Hilfen vorhanden sind, die die Einrichtung einer Betreuung entbehrlich machen können. Die Mitarbeiter/innen der örtlichen Betreuungsbehörde haben dem Gericht gegenüber in einem Sozialgutachten eine Stellungnahme mit geeigneten Vorschlägen abzugeben und sind maßgeblich an den Entscheidungen des Gerichtes beteiligt.
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistungen
Downloads
- Flyer Betreuungsstelle
- Orientierungshilfe "Betreuer- was tun?"
- Anregung einer Betreuung
- Betreuungsverfahren
- "Der große Vorsorgeberater" (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- Betreuungs-Recht in Leichter Sprache
- "Das Betreuungsrecht" (Bayerisches Staatsministerium der Justiz)
- "Vorsorge für Unfall Krankheit Alter" (Bayerisches Staatsministerium)
- Datenschutzerklärung Örtliche Betreuungsbehörde
Zuständige Einrichtung
- Örtliche Betreuungsbehörde Betreuungsstelle
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2102
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Bösing
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-2155
- E-Mail:
- t.boesing@dueren.de
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Herr Isbanner
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-1319
- E-Mail:
- h.isbanner@dueren.de
-
Frau Klünter
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-2171
- E-Mail:
- n.kluenter@dueren.de
-
Frau Steffens-Overhoff
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-1314
- E-Mail:
- u.steffens-overhoff@dueren.de
-
Frau Perz
Geschäftszimmer- Telefon:
- 02421 25-2102
- E-Mail:
- a.perz@dueren.de