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Patientenverfügung

Beschreibung

Mit einer Patientenverfügung, oft auch Patiententestament genannt, kann ein/e Patient*in seinen Willen im Hinblick auf zukünftige medizinische Behandlungen festlegen. Dies ist insbesondere für den Fall von Bedeutung, in dem der/die Patient*in nicht in der Lage ist, seinen/ihren Willen zu äußern.

Folgende Punkte sollten Sie hierbei beachten: (Hier geht es ausschließlich um die passive Sterbehilfe bei einer unheilbaren Erkrankung oder einen nicht mehr umkehrbaren komatösen Zustand)
- Bringen Sie in Bezug auf medizinische Behandlungssituationen Ihre ganz persönliche Meinung und Ihren ganz persönlichen Willen zum Ausdruck. Sie dokumentieren damit, dass Sie Ihre Weltanschauung, den Wert Ihres Lebens und über Ihr eigenes Sterben ernsthaft nachgedacht haben.
- Notieren Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen möglichst schriftlich.
- Bedenken Sie, dass Ihre Patientenverfügung den behandelnden Ärzten verbindliche Hinweise für die gewünschte Behandlung, aber auch Grenzen geben soll.
Die von der Arbeitsgemeinschaft für Betreuungsangelegenheiten bei Stadt und Kreis Düren herausgegebene Patientenverfügung kann Ihnen hierbei Orientierung sein. Sie finden das Formular unter Downloads oder erhalten es in Papierform bei Ihrer örtlichen Betreuungsbehörde.
 

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen