Vollmacht
Beschreibung
Es ist zu beachten, dass nur Personen, zu denen ein entsprechendes Vertrauensverhältnis besteht, als Bevollmächtigte bestimmt werden sollten. Eine Vollmacht kann jederzeit vom Vollmachtgeber*in widerrufen werden. In besonderen Fällen kann die Konsultierung eines Notars notwendig werden (z.B. bei Haus- und Grundstücksgeschäften).
Die Betreuungsarbeitsgemeinschaft bei Stadt und Kreis Düren hat Vordrucke entwickelt und erstellt, die bei den Amtsgerichten Düren und Jülich anerkannt werden. Diese und weitere hilfreiche Informationen finden Sie unter Downloads.
Notwendige Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Betreuungsbehörde, dem Amtsgericht oder den ortsansässigen Betreuungsvereinen.
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Zuständige Einrichtungen
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Örtliche Betreuungsbehörde Betreuungsstelle
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- Wilhelmstraße 34
- 52349 Düren
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- Telefon:
02421 25-2102 - E-Mail:
betreuungsbehoerde@dueren.de
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Frau Perz
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-2102
- E-Mail:
- a.perz@dueren.de
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Frau Klünter
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-2171
- E-Mail:
- n.kluenter@dueren.de
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Frau Kipp
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-1319
- E-Mail:
- j.kipp@dueren.de
-
Frau Schevardo
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-1314
- E-Mail:
- j.schevardo@dueren.de
-
Frau Robertz
Aufgaben nach dem Betreuungsgesetz- Telefon:
- 02421 25-2155
- E-Mail:
- g.robertz@dueren.de